Pressemitteilung

„Wir sind so frei“: Aus alten Wurzeln Kraft für Wege in die Zukunft gewinnen

Außerordentliche rheinische Landessynode tagte heute in Duisburg

  • 6.9.2010

Mit einem Beschluss, der aus den Wurzeln der eigenen Geschichte in die Zukunft weist, ist am Nachmittag die außerordentliche Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland in der Duisburger Salvatorkirche zu Ende gegangen. Dort hatte das oberste Leitungsgremium der mit mehr als 2,8 Millionen Mitgliedern zweitgrößten EKD-Gliedkirche der 1. Reformierten Generalsynode von 1610 gedacht.

 

Was die 28 Pfarrer und acht Laien vor 400 Jahren am gleichen Ort aus der Taufe gehoben haben – nämlich die presbyterial-synodale Ordnung der Kirche – soll fortentwickelt werden. Das beschlossen die 214 Vertreterinnen und Vertreter aus 38 Kirchenkreisen zwischen Emmerich und Saarbrücken. Wichtig sei es, die rheinische Kirchenordnung, deren Grundlagen 1610 gelegt wurden, den zunehmend komplexen Anforderungen an das Leitungshandeln heutiger Tage anzupassen.

  

Neben dieser Fortentwicklung beschloss die Landessynode eine neue Diskussion über die Religionsfreiheit, verstärkten interreligiösen Dialog und neue Wege im Sprechen über den eigenen Glauben sowie verstärkte Anstrengungen in der Bildungsarbeit.

 

„Voller Dankbarkeit“ erinnere sich die Landessynode, das heutige oberste Leitungsgremium der rheinischen Kirche, an die Pfarrer und Laien, die im September 1610 zusammen kamen, sich der Heiligen Schrift und einer gemeinsamen Leitung der Kirche verschrieben. Presbyterial-synodale Ordnung, Bildungs- und Konfessionsfreiheit seien die Impulse dieser ersten Generalsynode gewesen.

 

Nicht ungebrochen, aber neu versprochen: So sollen die drei inhaltlichen Hauptpunkte für heute neu buchstabiert werden. Die Religionen sollten Fragen nach Gemeinsamkeiten und Differenzen, Toleranz und gegenseitiger Mission öffentlich debattieren, heißt es in dem „Wegweiser“. „Gesellschaftspolitische Perspektiven sind im interreligiösen Dialog zu entwerfen.“ Und es gelte neu zu lernen, „öffentlich und öffentlichkeitswirksam über Glauben und Glaubensinhalte zu sprechen“.

 

Unter der Überschrift „Bildungsgerechtigkeit“ wird ein zukunftsfähiges eigenes Engagement bei Kindertageseinrichtungen, Jugend- und Konfirmandenarbeit, im Religionsunterricht, in den kirchlichen Schulen und Internaten sowie in der Erwachsenen- und Familienbildung beschlossen.