Pressemitteilung

Position von Kirche und Diakonie wurde gestärkt

BAG-Urteil als Anstoß, kirchliches Arbeitsrecht weiter zu entwickeln

  • Nr. 144/2012
  • 21.11.2012
  • 1606 Zeichen

Der Sprecher des Vorstands der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, Günther Barenhoff, begrüßt das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichtes: „Das Bundesarbeitsgericht hat den Dritten Weg bestätigt. Das Konsensmodell der Tariffindung in Kirche und Diakonie hat sich bewährt. Es ist gut, dass dies vom Bundesarbeitsgericht bekräftigt wurde. Das Mitbestimmungsverfahren im Dritten Weg regelt die Arbeitsbedingungen in paritätisch besetzten Arbeitsrechtlichen Kommissionen. Für die Lösung von Konflikten steht eine neutrale und verbindliche Schlichtung zur Verfügung. Die Ausgestaltung des Dritten Weges ist weiter zu verbessern. Dienstnehmer und Dienstgeber arbeiten bereits daran.“

Oberkirchenrat Manfred Rekowski (Düsseldorf) von der Evangelischen Kirche im Rheinland betont, dass auch ohne Arbeitskampfmaßnahmen gute Tarifwerke entwickelt werden können. Das bestätige die langjährige Erfahrung mit dem Dritten Weg. „Wir sind verlässliche Arbeitgeber“, sagte Rekowski: „Unsere Vergütungen liegen in der Regel oberhalb der Löhne der privat-gewerblichen Dienste. Wir müssen keinen Vergleich mit anderen Anbietern im Sozial- und Gesundheitswesen scheuen.“

Vizepräsident Albert Henz (Bielefeld), Evangelische Kirche von Westfalen: „Wir nehmen das heutige Gerichtsurteil als Anstoß, unser Arbeitsrecht weiter zu entwickeln. Nach wie vor sind wir zum Dialog mit den Gewerkschaften bereit. Nach wie vor gilt: Sie sind herzlich willkommen, sich am Dritten Weg zu beteiligen.“