mehr
Datenschutz
Das Kirchliche Datenschutzrecht gilt für alle kirchlichen Dienststellen unabhängig von ihrer Rechtsform. Maßgeblich sind das Datenschutzgesetz der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Datenschutzdurchführungsverordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR).
Die drei evangelischen Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen – das sind neben der Evangelischen Kirche im Rheinland die Lippische Landeskirche und die Evangelische Kirche von Westfalen – sowie deren Diakonische Werke haben einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten.
ekir.de / 15.08.2011
© 2012, Evangelische Kirche im Rheinland - EKiR.de
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung

