- Kirchenmitgliedschaftsrecht
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Eintrittsstellen
Aufnahmeantrag für den (Wieder-) Eintritt
Die einen kennen ihre Pfarrerin oder ihren Pfarrer nicht. Die anderen haben Angst, sich nachträglich für ihren früheren Austritt rechtfertigen zu müssen. Fakt ist: Menschen, für die es eine Hemmschwelle ist, in ihrer Ortsgemeinde (wieder) in die Kirche einzutreten, können sich stattdessen an eine Eintrittsstelle wenden.
Ein vertrauliches Gespräch, Vorlage des Personalausweises, Ausfüllen eines Formularblatts - das ist im Grunde schon alles. Wenn die Pfarrerin oder der Pfarrer dies für nötig hält, erfolgt vor dem Eintritt außerdem eine Unterweisung im christlichen Glauben. Der Eintritt in einer der Eintrittsstellen ist unkompliziert und unbürokratisch. Meistens gibt es außerdem noch ein kleines Geschenk und ein Segenswort.
ekir.de / 26.10.2010
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