Pressemitteilung

Kirche und Diakonie fordern verbesserte Finanzierungsregelungen für Kitas

Träger können hohen Eigenanteil in Zukunft nicht mehr aufbringen

  • Nr. 37
  • 23.1.2014
  • 5820 Zeichen

Im Rahmen der zweiten Revisionsstufe des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ) soll die nordrhein-westfälische Landesregierung eine für alle Träger weitgehend einheitliche Finanzierungsregelung schaffen. „Allen freien Trägern – mit Ausnahme der Elterninitiativen – muss eine einheitliche staatliche Kostenbeteiligung zugebilligt werden“, unterstrich Oberkirchenrat Klaus Eberl heute Mittag vor der Landespressekonferenz. „Die Evangelischen Landeskirchen vermögen den nur den sogenannten reichen Trägern abverlangten erhöhten Eigenanteil von derzeit zwölf Prozent in Zukunft nicht mehr aufzubringen. Eine Absenkung auf derzeit neun Prozent der Kindpauschale – wie bei den anderen freien Trägern – tut deshalb not“, so der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tageseinrichtungen für Kinder (TfK-AG), in der die Evangelischen Landeskirchen in NRW, die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe und die Evangelischen Fachverbände der Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland und Westfalen-Lippe vertreten sind.

Die Elementarbildung in den Kindertagesstätten ist eine Pflichtaufgabe des Staates im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Evangelische Kirche und ihre Diakonie unterstützen den Staat bei der Erfüllung dieser Aufgabe auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips und der Trägervielfalt. Subsidiarität und Trägervielfalt bedeuten hier, dass der Staat gehalten ist, den Betrieb von Kindertagesstätten zunächst von anerkannten Einrichtungen der freien Jugendhilfe, u. a. von den Kirchen, wahrnehmen zu lassen. Nur wenn ein höherer, von diesen Einrichtungen nicht gedeckter Bedarf vorliegt, kann der Staat diese Aufgabe selbst – durch Einrichtungen der öffentlichen Hand – übernehmen. „Die Evangelischen Kirchen und die Diakonie engagieren sich nachhaltig und gern auf diesem Gebiet, weil sie sich in der Verantwortung für das Wohl der Kinder sehen“, sagte Helga Siemens-Weibring, Geschäftsbereichsleiterin für Familie, Bildung und Erziehung der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe.

Staatlicher Kostenbeitrag bleibt hinter realer Kostensteigerung zurück

Der staatliche Kostenbeitrag werde auf der Grundlage sogenannter Kindpauschalen errechnet, die auf der Kostenbasis in den Jahren 2006 und 2007 ermittelt worden seien. In der Folge seien diese Pauschalbeträge jährlich – erstmals zum Kindergartenjahr 2009/2010 – um 1,5 Prozent erhöht worden, bis zum Kindergartenjahr 2013/2014 also mithin um 7,5 Prozent. „Diese Anhebung bleibt hinter den realen Kostensteigerungen deutlich zurück. So gab es im Bereich des BAT-KF im Zeitraum 2008 bis 2013 sechs Tariferhöhungen mit einer Steigerung von insgesamt 14,5 Prozent“, so Siemens-Weibring. Die Differenz zwischen der Steigerung der Kindpauschalen und der staatlichen Förderung betrage sieben Prozent und gehe – ebenso wie jede künftige Tariferhöhung, die höher als 1,5 Prozent ausfalle, – zu Lasten der Träger.

Die Kindpauschale sei nur die Basis, auf der der staatliche Kostenanteil errechnet werde, erläuterte Oberkirchenrat Eberl: „Für die Bemessung dieses Kostenanteils unterscheidet das KiBiZ zwischen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft und Einrichtungen in anderer freier Trägerschaft. Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft erhalten eine Förderung von 88 Prozent der Kindpauschale; Einrichtungen in anderer freier Trägerschaft werden mit einem Kostenanteil von 91 Prozent (Elterninitiativen 96 Prozent) gefördert. Diese auf eine frühere Unterscheidung von ,reichen’ und ,armen’ Trägern zurückgehende Differenzierung ist – auch losgelöst von erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken – jedenfalls im Hinblick auf die Finanzlage der Evangelischen Landeskirchen in NRW nicht mehr tragfähig“, machte der Leiter der Abteilung Bildung der Evangelischen Kirche im Rheinland deutlich.

Anstrengung um Personalverstärkung sind erkennbare Wertschätzung

Die Evangelische Kirche fordere deshalb die Landesregierung auf, im Rahmen der zweiten Revisionsstufe des KiBiZ die jährliche Erhöhung der Kindpauschalen an die Tarifsteigerungen und den Kostenindex zu koppeln. Nur so könne verhindert werden, dass sich staatliche Förderung und tatsächliche Kosten noch weiter voneinander entfernen, so die beiden Fachleute.

Kirche und Diakonie begrüßen die Anstrengungen der Landesregierung um Personalverstärkung in den Kindertagesstätten. „Die hierfür vorgesehenen Finanzmittel von 100 Millionen Euro signalisieren die hohe Priorität, die auch die Landesregierung einer frühkindlichen Bildung durch ein qualifiziertes, den gestiegenen Anforderungen gerecht werdendes Fachpersonal beimisst“, sagte Klaus Eberl. Die darin erkennbare Wertschätzung sei aber auch Anlass, die beschriebenen Nachbesserungen zu fordern.

Kirchliche Kita-Angebote in Zahlen

Im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland und ihrer Diakonie sind im Rheinischen Verband Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder 436 Träger zusammengeschlossen, vier Fünftel davon sind Kirchengemeinden. Diese Träger betreiben 801 Tageseinrichtungen, davon 657 in NRW, 92 in Rheinland-Pfalz, in 42 im Saarland und zehn in Hessen. Bereitgehalten werden 47.000 Betreuungsplätze; beschäftigt sind 6700 beruflich Mitarbeitende. In der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche gibt es rund 950 evangelische Einrichtungen (896 Westfalen + 60 Lippe). In 2757 Gruppen (2607 + 150) werden fast 60.000 Kinder (55.800 + 2750) betreut.