Pressemitteilung

Arbeitsrechtsregelungsgesetz mit großer Mehrheit durch erste Lesung

Der „Dritte Weg“ bleibt erhalten:

  • 10.1.2002

Die mit großer Spannung erwartete Abstimmung war eindeutig: Mit wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen verabschiedete dien Landessynode am Vormittag in erster Lesung das novellierte Kirchengesetz über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im kirchlichen Dienst. In der Aussprache machte Präses Manfred Kock deutlich, dass es sich bei dem neuen Gesetz um den Versuch handelt, „zusammenzuhalten“, was im Bereich der verfassten Kirche und der Diakonie immer weiter auseinander zu laufen drohe. Das Gesetz verschaffe Kirche und Diakonie Luft, „im jetzigen Augenblick noch einigermaßen vernünftig zu handeln“. Kock warnte vor der Illusion, dass tariflich ausgehandelte Arbeitsverträge zu besserer Bezahlung der Mitarbeitenden führe. Woher, so fragte Kock, solle das Geld denn kommen. 


Durch das Arbeitsrechtsregelungsgesetz wird das Verfahren für die Regelung der Arbeitsbedingungen in der verfassten Kirche (rund 23.000 Beschäftigte im Bereich der rheinischen Landeskirche) und in der Diakonie (rund 49.000 Beschäftigte) festgelegt. Die Grundlage dafür bildet der sogenannte „Dritte Weg“.


Das bedeutet, dass die Arbeitsbedingungen nicht durch Tarifverhandlungen und Arbeitskampf, sondern in einer paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission – in der die Arbeitnehmerseite im Jahre 2002 den Vorsitz führen wird – durch Arbeitrechtsregelungen und nicht durch Tarifvertrag zustande kommen. Anstelle von Arbeitskampfmaßnahmen (Streik und Aussperrung) tritt eine verbindliche Schlichtung durch eine ebenfalls paritätisch besetzte Schiedskommission mit einem neutralen Vorsitzenden.


Der „Dritte Weg“ wird im Bereich der meisten Landeskirchen in Deutschland als kirchengemäße Alternative zum Tarifvertrag praktiziert. Dies ist zulässig, weil die Vorgaben des Grundgesetzes, Koalitionsfreiheit und die gleichberechtigte Beteiligung der Arbeitnehmerseite bei der Regelung von Arbeitsbedingungen, in paritätisch besetzten Kommissionen in gleicher Weise gewährleistet wird wie bei Tarifverhandlungen.


Die Novellierung ist vor allem wegen Änderungen bei der Refinanzierung der Gehälter im Gesundheitswesen notwendig geworden. Es soll für Kirche und Diakonie differenzierte und sachgerechte Entscheidungsstrukturen bieten; es geht aber nicht um die Aufspaltung des Arbeitsrechts in Kirche und Diakonie.


 


In dem Synodenbeschluss wird die Kirchenleitung auch gebeten zu überprüfen, in welcher Weise die Legitimation der Mitarbeitervertretung gestärkt werden kann. Dies könnte z.B. durch Wahlen geschehen. Außerdem soll ermittelt werden, welche Möglichkeiten sich für eigene kirchengemäße Tarifverträge bieten. Der Landessynode  soll in zwei Jahren über die Ergebnisse dieses ergebnisoffenen Prüfauftrags berichtet werden. 


Die zweite Lesung des Gesetzes findet morgen statt.