Pressemitteilung

Das Jahr 2007 beginnt mit einer positiven Hypothek

Der Finanzbericht der rheinischen Kirche

  • Nr. 33 / 2007
  • 11.1.2007
  • 5831 Zeichen

Achtung, Sperrfrist: Donnerstag, 11. Januar 2007, 16 Uhr! Es gilt das gesprochene Wort!

Eine leichte Verbesserung verzeichnet die Evangelische Kirche im Rheinland bei den Kirchensteuereinnahmen. Der Grund: Die Arbeitsmarktsituation im Gebiet der rheinischen Kirche hat sich verbessert, allerdings deutlich unterdurchschnittlich im Vergleich zur gesamtdeutschen Lage. Nach den negativen Prognosen der letzten Jahre, bedingt durch die schlechte Arbeitsmarktsituation und Stellenabbau, fehlendes Wirtschaftswachstum und Steuerreformen sowie den demografisch begründeten Rückgang an Mitgliedern, konnte die Schätzung des Kirchensteueraufkommens von 2005 für das Jahr 2006 von 500 Millionen Euro auf 503,3 Millionen Euro korrigiert werden. Für das Jahr 2007 werden 511,3 Millionen Euro erwartet, die nach der Abrechnung des Jahres 2002 im Kirchenlohnsteuer-Verrechnungsverfahren auf voraussichtlich 524,2 Millionen Euro steigen werden und damit um fast 21 Millionen Euro über dem Aufkommen des Jahres 2006 liegen.

„Das Jahr 2007 beginnt mit einer Hypothek, wenn auch einer positiven“, kommentierte Georg Immel, Finanzdezernent der rheinischen Kirche, am Nachmittag in seinem Finanzbericht vor der Synode die Situation. Im Jahr 2009 könnte die Kirchensteuer jedoch deutlich abnehmen, je nach Auswirkung der Einführung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. Darüber hinaus wird bis 2030 die Zahl der Mitglieder in der rheinischen Kirche von derzeit 2,94 Millionen auf ca. zwei Millionen Mitglieder und die Finanzkraft auf ungefähr die Hälfte sinken.

Hinzu komme, so Immel, die Notwendigkeit der Nachfinanzierung in kirchliche Versorgungskasse, aus der die Pensionen für die Pfarrerinnen/Pfarrer sowie die Kirchenbeamtinnen/Kirchenbeamten gezahlt werden. In den nächsten Jahrzehnten seien jährlich ca. 20 Prozent des – zurückgehenden – Kirchensteueraufkommens der Kasse zuzuführen, um „einen vollständigen Kapitalverzehr mit der Folge der Komplettfinanzierung der Versorgung aus den laufenden Haushalten“ zu vermeiden. Zur Sicherung der Versorgungsverpflichtungen hat die Synode bereits die Einführung einer „Versorgungssicherungsumlage“ beschlossen.

Stichwort: Kirchenlohnsteuer-Verrechnungsverfahren

Ob und wann die rheinische Kirche tatsächliche Mehreinnahmen verbuchen kann, hängt insbesondere von den Verrechnungen im so genannten Kirchenlohnsteuer-Verrechnungsverfahren („Clearingverfahren“) ab. Die Kirchensteuereinnahmen in der rheinischen Kirche hängen zu 85 Prozent von der Kirchenlohnsteuer ab. Die Kirchensteuerhoheit liegt in der Evangelischen Kirche im Rheinland bei den zurzeit 797 Gemeinden. Die übergemeindlichen Aufgaben der Kirchenkreise und der Landeskirche werden über Umlagen finanziert. Die Umlage an die Landeskirche und ihre Ämter, Werke und Einrichtungen beträgt 10,25 Prozent der gemeindlichen Steuereinnahmen. Im Jahr 2006 entspricht das einer Summe von 51,3 Millionen Euro. Für 2007 werden 52,4 Millionen Euro erwartet.

Das Kirchenlohnsteuer-Verrechnungsverfahren hat das Ziel, jeder Landeskirche diejenigen Kirchensteuern zuzuleiten, die die Mitglieder dieser Kirche gezahlt haben. In Zeiten beruflicher Mobilität ist ein solches Verfahren unerlässlich, aber auch aufwändig. Die Kirchenmitgliedschaft richtet sich bekanntlich nach dem Wohnsitz, der Zahlungseingang aber nach dem Sitz der Betriebsstätte, die den Arbeitslohn bzw. das Gehalt zahlt. Im Verrechnungsverfahren werden die Beträge ermittelt, die nach dem Betriebsstättenprinzip an Finanzämter in anderen Bundesländern und damit an andere Landeskirchen abgeführt wurden, bevor sie an die richtigen Empfängerinnen weitergeleitet werden.

Dieses Verfahren wird, verbunden mit entsprechenden Richtlinien, in den 23 Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angewendet. Früher galt ein dreijähriges Verrechnungsmodell, seit einiger Zeit gibt es ein jährliches.

Die Abrechnungen im Clearingverfahren sind z. B. ein Grund dafür, dass die rheinische Kirche zurzeit in einem geringeren Umfang, als es dem Aufkommen bei den Finanzämtern entspricht, von dem konjunkturellen Aufschwung profitiert. Die Steigerung im Kirchensteueraufkommen 2006 wird auf zwei Prozent geschätzt. Die Finanzämter verbuchen aber einen Zuwachs an Steuereinnahmen von vier Prozent. Der Grund: Während die Evangelische Kirche im Rheinland in 2005 ca. zehn Millionen Euro für das Jahr 2000 an zuviel gezahlten Beiträgen im Clearing-Verfahren zurückerhalten hat, bekam sie in 2006 (Frühjahr) für das Jahr 2001 nur 1,3 Millionen Euro. Für die Relation 2005 und 2006 ergibt sich daraus fast exakt die Differenz von zwei Prozent = zehn Millionen Euro (von 500 Millionen). Da die Abrechnung des Jahres 2002 nicht mehr im Jahr 2006 erfolgt ist, wird das Kirchensteueraufkommen des Jahres 2006 bei ca. 503,3 Millionen Euro liegen.

Für 2002 muss die rheinische Kirche auf jeden Fall 27,9 Millionen Euro zahlen – ein Erfordernis, das sich daraus ergeben hat, dass sich der Anteil der Kirchensteuer im Rheinland im Jahr 2002 unterdurchschnittlich gegenüber dem Steueraufkommen in der EKD entwickelt hat. Die Abschlagszahlungen für die Erstattung zuviel erhaltener Kirchensteuer im Jahr 2002 sind deshalb zu niedrig erfolgt. Dies führt bei der jetzt anstehenden Abrechnung zu einer Nachzahlung, die die rheinische Kirche aber nicht unvorbereitet trifft. Die Kirchensteuerverteilungsstellen, die den Betrag aufbringen müssen, haben in 2006 mit der Bildung von Rückstellungen bereits Vorsorge getroffen und diese zusätzlich Ende 2006 noch um ca. sieben Millionen Euro aufgestockt.