- Kirchenmitgliedschaftsrecht
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Kirchenmitgliedschaftsrecht
Damit sind Gottesdienst, Seelsorge und die Amtshandlungen gemeint – Konfirmation, Trauung, Bestattung.
Zu den Rechten der Mitglieder gehören das passive und aktive Wahlrecht für das Presbyterium und die Übernahme des Patenamts. Für manche Rechte ist zusätzlich die Konfirmation notwendig. Außerdem ist die Kirchenmitgliedschaft in der Regel Voraussetzung für den kirchlichen Dienst.
Zu den Pflichten gehört die Zahlung der Kirchensteuer. Laut Kirchenordnung gehört die Teilnahme an Gottesdienst und Abendmahl zu den weiteren Pflichten der Kirchenmitglieder.
Getaufte Religionsmündige können nach ihrem Austritt durch Aufnahme Mitglied der evangelischen Kirche werden.
ekir.de / 15.08.2011
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