Pressemitteilung

Pastorale Dienste von Theologen und Theologinnen werden ausgebaut

Zu Pfarramt oder Ehrenamt gibt es nun Ergänzungen

  • Nr. 40/2009
  • 16.1.2009
  • 1198 Zeichen

Theologinnen und Theologen können für bestimmte Arbeitsfelder in kirchlichen Einrichtungen, Kirchenkreisen oder Kirchengemeinden auch im Angestelltenverhältnis arbeiten – nicht als Pfarrerinnen und Pfarrer, sondern als „theologisch Mitarbeitende“. Solche Arbeitsverhältnisse, die bereits in mehreren Gemeinden existieren, befürwortete die Landessynode heute Abend. Ein weiteres Modell, das Konzept „ergänzende pastorale Dienste auf Honorarbasis“, soll über einen Zeitraum von fünf Jahren erprobt werden.

Angestellte Ordinierte haben kein Pfarramt, keine Pflicht zur Dauerpräsenz, keine Residenzpflicht, keine Zuständigkeit für einen Pfarrbezirk, kein Dimissorialerecht, kein Siegelrecht und keine Beteiligung an der Gemeindeleitung qua Amt. Sie können aber, wie die anderen Angestellten der Gemeinde auch, als beruflich Mitarbeitende ins Presbyterium, das Leitungsgremium der Gemeinde, gewählt werden. Ihre Zuständigkeiten werden in einer Dienstanweisung oder Stellenbeschreibung festgelegt. Die Vergütung erfolgt auf Basis des jeweiligen Arbeits- und Vergütungsrechts und wird vom Anstellungsträger geleistet.