Pressemitteilung

Kirche und Staat in Rheinland-Pfalz als verlässliche Partner seit 50 Jahren

Parlamentarischer Abend zum Jubiläum des Staatskirchenvertrags

  • Nr. 123/2012
  • 25.9.2012
  • 3770 Zeichen

Als „Exportschlager deutschen Rechts“ hat der Trierer Verfassungs- und Kirchenrechtler Gerhard Robbers das System der Staatskirchenverträge bezeichnet. Die Verträge seien Ausdruck religiöser Pluralität und Freiheit, die sich auch auf nichtchristliche Religionsgemeinschaften ausgeweitet hätten. Robbers äußert sich aus Anlass des 50-jährigen Bestehens des Staatskirchenvertrages zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und den drei evangelischen Kirchen im Lande. Die rheinische, hessen-nassauische und die pfälzische Landeskirche haben aus diesem Anlass Ministerrat und Landtag am 26. September zu einem Parlamentarischen Abend nach Mainz eingeladen.

Die Staatskirchenverträge seien ein gutes System der Koordinierung, das der Kommunikation zwischen den voneinander unabhängigen Partnern diene, erklärt Robbers, der den Hauptvortrag beim Parlamentarischen Abend halten wird. Aktuell gebe es neue Aufgaben für Staat, Kirche und alle Religionen. So müsse der Islam in Deutschland und Europa im Religionsrecht mit einbezogen werden. „Die Herausforderungen liegen heute im Zusammenwachsen der Religionen und Kulturen“, sagt Robbers.

Für die Vertreter der evangelischen Kirchen in Rheinland-Pfalz, Vizepräses Petra Bosse-Huber (Evangelische Kirche im Rheinland), Kirchenpräsident Volker Jung (Evangelische Kirche in Hessen und Nassau) und Kirchenpräsident Christian Schad (Evangelische Kirche der Pfalz), bildet der Staatskirchenvertrag eine gute Basis der Zusammenarbeit und sei in Rheinland-Pfalz von großem gegenseitigem Vertrauen geprägt. Durch den Staatskirchenvertrag werde die öffentliche Mitverantwortung der Kirche in allen lebensrelevanten Angelegenheiten dokumentiert. „Die Kirche ist dem Staat ein verlässlicher Partner. Sie tritt mit ihm für eine menschliche und gerechte Gesellschaft ein und manchmal tritt sie ihm auch kritisch gegenüber, erklärten die Repräsentanten der Landeskirchen.

Ministerpräsident Kurt Beck dankt den Evangelischen Kirchen in Rheinland-Pfalz für die „jahrzehntelange kooperative Unterstützung für die Arbeit der Landesregierung“. Beck verweist auf das kirchliche Engagement im Bereich der Bildung, der Sozial-, Arbeitsmarkt- und Gesundheitspolitik und in der Kultur. „Ich bedanke mich für die vielfältigen Begegnungen auf unterschiedlichen Ebenen und die gute Zusammenarbeit mit den Kirchen. Diese gute Kooperation zeigt sich auch in vielen Anregungen und Denkanstössen von Seiten der Kirche sowie in der Berücksichtigung dieser Überlegungen bei Entscheidungen der Landesregierung“, sagt Ministerpräsident Beck.

Mit dem Staatskirchenvertrag vom 31. März 1962 wurden die Aufgaben der Kirchen für den Religionsunterricht, die Förderung von Schulen, die Seelsorge in Justizvollzugsanstalten und für andere gesellschaftliche Bereiche geregelt. Dabei verständigte man sich unter anderem auf die Erhebung von Kirchensteuern und die Bereitstellung von Staatsleistungen für die Kirchen. Darüber hinaus bekamen die Kirchen ein Mitspracherecht bei der Besetzung von theologischen Lehrstühlen an den Universitäten und bei der Organisation des Religionsunterrichtes an allen Schulen. Unterzeichner des Vertrages waren der damalige Ministerpräsident Peter Altmeier, stellvertretend für die Landesregierung Rheinland-Pfalz und Hans Stempel, Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche der Pfalz, sowie Joachim Beckmann, Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland und Kirchenpräsident Martin Niemöller von der Evangelischen Kirche Hessen und Nassau.