Pressemitteilung

Rheinischer Präses: Wer gelingende Integration will, muss auch investieren

Manfred Rekowski besuchte Wohngruppe für minderjährige Flüchtlinge

  • Nr. 157/2017
  • 29.8.2017
  • 2805 Zeichen

Heusweiler. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die meist nach traumatischen Fluchterfahrungen in Deutschland aufgenommen werden, müssen angemessen betreut werden. Darauf hat der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Manfred Rekowski, hingewiesen. „Die geltenden Standards der Jugendhilfe haben sich bewährt“, sagte Rekowski heute bei einem Besuch in einer Wohngruppe für jugendliche Flüchtlinge der Diakonie Saar in Heusweiler: „Wer gelingende Integration will, muss auch bereit sein, zu investieren.“

Seit vielen Jahren kümmert sich die Diakonie um die jungen Flüchtlinge, erst in sogenannten Clearingeinrichtungen, heute in Wohngruppen und im Betreuten Wohnen. „Wir haben festgestellt, dass diese Jugendlichen einen hohen Betreuungsbedarf haben“, stellte Udo Blank, Diakoniepfarrer und Mitglied der Geschäftsführung der Diakonie Saar, fest. Je besser die Betreuung sei, desto besser gelinge die Integration. Mittlerweile gebe es junge Flüchtlinge, die so einen guten Schulabschluss oder gar einen Berufsabschluss erreicht hätten.

Die Bundesländer verhandelten derzeit über eine Reform des Jugendhilferechts im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, erläuterte Blank. Damit solle es den Ländern ermöglicht werden, für die minderjährigen Flüchtlinge Jugendhilfeangebote mit niedrigeren Standards zu schaffen. Begründet werde dies mit der angeblich größeren Selbständigkeit der geflüchteten Jugendlichen. „Eine solche Regelung birgt die Gefahr, dass es eine Jugendhilfe zweiter Klasse für Flüchtlingskinder ohne Begleitung gibt“, sagte Blank.

In der Wohngruppe in Heusweiler leben derzeit acht Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan, Eritrea und Somalia. Die jungen Leute berichteten dem rheinischen Präses von ihrem neuen Leben in Deutschland. In der Wohngruppe erleben sie nach langer Zeit der Unsicherheit wieder ein Stück Geborgenheit und erhalten einen sicheren Rahmen für ihre weitere Entwicklung. Sie erhalten die Möglichkeit, einen Schulabschluss zu erlangen und eine Berufsausbildung zu beginnen.

Ein Problem stellt sich, wenn die Jugendlichen 18 Jahre und damit volljährig werden. Sie haben dann von einem Tag auf den anderen keinen Anspruch mehr auf Jugendhilfe, obwohl ihre sprachliche, schulische und berufliche Integration meist noch nicht abgeschlossen ist. „Hier muss eine Verlängerung der Hilfen über das 18. Lebensjahr hinaus ermöglicht werden“, forderte Rekowski. Erfreulicherweise gebe es Jugendämter, die in Einzelfällen bereits jetzt Leistungen der Jugendhilfe gewährten. Rekowski und Blank forderten alle Jugendämter auf, diesem Beispiel zu folgen.