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Sommerpressegespräch

Missbrauch beklagt, Mission angekündigt

Präses Nikolaus Schneider hat für die kommenden Jahre verstärkte missionarische Aktivitäten der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) angekündigt.

Präses Nikolaus Schneider und Vizepräses Petra Bosse-Huber. LupePräses Nikolaus Schneider und Vizepräses Petra Bosse-Huber.

„Es ist uns von Jesus Christus selbst aufgetragen, alles Volk zum Glauben einzuladen“, sagte er der 62-jährige Theologe heute vor der Presse in Düsseldorf: „Als rheinische Kirche ist es uns wichtig, auch in Zukunft missionarisch Volkskirche zu sein. Dafür müssen wir uns stärker engagieren.“

Der Präses im O-Ton: ...stärker für Mission engagieren

Deswegen beteilige sich die zweitgrößte EKD-Gliedkirche 2011 am „Jahr der Taufe“, das unter Federführung der westfälischen Kirche vorbereitet werde. Dazu soll es in den rheinischen Kirchenkreisen Tauffeste und Erinnerungsfeiern geben. „Wir wollen Menschen dazu einladen, sich und ihre Kinder taufen zu lassen oder sich ihrer eigenen Taufe zu vergewissern.“

Außerdem werde die rheinische Kirche „Kurse zum Glauben“ anbieten - 2011/2012 bis zu 200 solcher Kurse, die auf missionarischem Engagement der EKD fußen. Beides seien „ehrgeiziges Projekte“, er halte sie für „unverzichtbar“, denn "sowohl mit dem ,Jahr der Taufe’ wie mit der konzertierten Aktion zu ,Kursen zum Glauben’ nehmen wir noch einmal ganz deutlich unseren Kernauftrag, aber auch unsere Kernkompetenz in den Blick“.

Die Kurse dürften nicht als "missionarisches Lasso" missverstanden werden, so Vizepräses Petra Bosse-Huber, vielmehr richteten sie sich an Erwachsene, die nicht mehr kirchlich geprägt aufgewachsen sind und eine große Offenheit für den Glauben haben. "Wir haben noch viel vor, bis der Himmel offen ist", sagte die Theologin in Anspielung auf den rheinischen Slogan "Vom offenen Himmel erzählen".

Pressekonferenz mit (v.l.) Vizepräsident Drägert, Petra Kelp, Präses Schneider und Vizepräses Bosse-Huber. LupePressekonferenz mit (v.l.) Vizepräsident Drägert, Petra Kelp, Präses Schneider und Vizepräses Bosse-Huber.

Missbrauch: Bitte um Verzeihung, Fragen der Vorbeugung: O-Töne von Präses und Vizepräses

57 Frauen und Männer haben sich in den vergangenen Monaten mit Berichten über erlittene Misshandlungen und sexualisierte Gewalt an die zuständige Ansprechpartnerin der rheinischen Kirche gewandt. „36 Meldungen betrafen Gemeinden, Schulen und Internate“, berichtete Vizepräses Petra Bosse-Huber in der Pressekonferenz. Insgesamt 13 Berichte bezogen sich auf Erziehungs- und Betreuungseinrichtungen der Diakonie und zweier kirchlicher Einrichtungen. In fünf Fällen ging es um andere Landeskirchen, in drei Fällen um die römisch-katholische Kirche.

„Der älteste uns berichtete Fall datiert aus dem Jahr 1948; die jüngeren Fälle aus den 1980er Jahren. Alle diese Fälle sind straf- und disziplinarrechtlich verjährt“, so Vizepräses Bosse-Huber. „Das macht es für uns als Kirche umso bitterer, weil wir den Opfern mit Blick auf juristische Konsequenzen nicht gerecht werden können. Aber wir bemühen uns, ihren sonstigen Erwartungen gerecht zu werden.“ In der Regel gehe es den Frauen und Männern darum, Gehör, Bestätigung und Verständnis zu finden. Etwa 30 bis 40 Prozent der Menschen, die sich gemeldet hätten, habe man auf ihren Wunsch hin weitergehende seelsorgliche bzw. therapeutische Hilfe vermittelt.

Bitte um Verzeihung erneuert

„Im Wissen darum, dass Zeit keineswegs alle Wunden heilt, kann ich unsere Bitte um Verzeihung in Richtung der Opfer nur erneuern“, sagte Petra Bosse-Huber: Wer sein Amt oder seine Funktion in Kirche und Diakonie und die damit verbundene Macht und Autorität missbraucht hat bzw. missbraucht und Menschen seelische und körperliche Gewalt angetan hat bzw. antut, hat sich weit, weit von Gottes Anspruch an uns entfernt. Diese Form von Gewalt ist und bleibt eine offene Wunde am Leib Christi.“

Präses Nikolaus Schneider ergänzte: „Als amtierender EKD-Ratsvorsitzender habe ich kürzlich mit Männern und Frauen, die als Heimkinder Opfer von Übergriffen geworden sind, intensiv gesprochen. Mir ist durch die Schilderungen der Betroffenen noch einmal sehr deutlich geworden, wie sehr deren Leben durch das Tun Einzelner geprägt und oft genug nachhaltig geschädigt worden ist. Auch ich kann die Opfer nur um Verzeihung bitten und unmissverständlich klar stellen: Wer – allzumal als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in Kirche und Diakonie – anderen Menschen seelische oder körperliche Gewalt antut, verstößt gegen Gottes Gebote und pervertiert die gute Nachricht, die wir als Kirche leben und weitersagen wollen.“

Seit dem Jahr 2003 gibt es in der Evangelischen Kirche im Rheinland ein verbindliches Verfahren für den Umgang mit Verdachtsfällen auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Dieses Verfahren sieht einerseits seelsorgliche, psychologische oder therapeutische Hilfe für die Opfer und andererseits die konsequente strafrechtliche und disziplinarische Verfolgung der Taten vor.

Die rheinische Kirche setzt auch auf Vorbeugung: Beruflich Mitarbeitende müssen das erweiterte Führungszeugnis vorlegen. Bei ehrenamtlichen Mitarbeitenden setze die Kirche auf Selbstverpflichtungen. Dieser Entscheidung seien lange Diskussionen vorausgegangen, berichtete Vizepräses Bosse-Huber. Vor allem junge Ehrenamtliche sollten nicht zuerst mit einer Art Verdacht konfrontiert werden, außerdem seien Selbstverpflichtungen mit Fortbildungen verbunden - und dadurch effektiver als das Führungszeugnis. "Die Überschrift heißt: keine Bagatellisierung", brachte Bosse-Huber alle Überlegungen auf eine Kurzformel. Im Wortlaut: die Entscheidung der Kirchenleitung

EKiR feiert Wurzeln ihrer Kirchenordnung

Die rheinische Kirche feiert in diesem Jahr die Wurzeln ihrer Kirchenordnung. Vor 400 Jahren, im September 1610, tagte die 1. Reformierte Generalsynode in der Duisburger Salvatorkirche. „Die 36 Teilnehmer dieser Generalsynode legten die Grundsteine für die zukünftige Gestalt des Protestantismus am Niederrhein und weit darüber hinaus“, erläuterte Vizepräsident Christian Drägert. Damals wurde festgelegt: Die Gemeinden werden von Presbyterien geleitet und wählen ihre Pfarrer selbst.

Sie sollen auch einen „Schulmeister“ für Kinder und Jugendliche anstellen. Die Gemeindevertreter kommen zum Klassikalkonvent, zur Provizialsynode und zur Generalsynode zusammen, um „sämtliche Kirchensachen“ zu verhandeln – also Kirchenleitung von unten nach oben. "So fand das Freiheitsverständnis der Reformatoren Eingang in die Ordnung der protestantischen Kirche, wie sie bis heute Gültigkeit hat“, so Drägert, der die "europäische Dimension" der Generalsynode betonte.

Das Jubiläum feiert die EKiR am 4. September 2010 mit einer außerordentlichen Landessynode am historischen Ort in der Duisburger Salvatorkirche. Gemeinsam mit dem Kirchenkreis Duisburg und dessen Gemeinden wird es überdies eine Festwoche mit zahlreichen Veranstaltungen geben, darunter ein Fernsehgottesdienst mit Präses Schneider am 12. September. Alle Jubiläumsaktivitäten stehen unter dem Motto „Wir sind so frei“.

Kirche zu leiten werde seit der 1. Reformierten Generalsynode 1610 Presbyterinnen und Presbytern zugemutet, so Vizepräsident Drägert. Wie dies geschehe, bestimme das Bild evangelischer Kirche mit. Die presbyterial-synodale Ordnung sei insbesondere ein Markenzeichen der rheinischen Kirche. Drägert: „Das Prinzip der gemeinschaftlichen Leitung der Kirche ist für uns ein hohes Gut, allerdings auch eines, das mitunter viel Zeit und Nerven kostet. Im Hinblick auf die zunehmend komplexen Anforderungen an das Leitungshandeln 400 Jahre nach der Grundlegung unserer Kirchenordnung ist die presbyterial-synodale Ordnung so fortzuentwickeln, dass die Gemeinde der Getauften ihr Recht auf Teilhabe am Leitungshandeln auch in Zukunft wahrnehmen kann. Daran werden wir – nicht zuletzt aufgrund dieses Jubiläums – arbeiten.“

 

 

ekir.de / jpi, neu / 14.07.2010



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