Eine wichtige Korrektur beschloss die Landessynode am Nachmittag. Pfarrerinnen und Pfarrer, die aus familiären Gründen (Pflege naher Angehöriger oder Kindererziehungszeiten) vom Dienst freigestellt wurden, können nach der Beendigung der Freistellung auf eine Pfarrstelle mit besonderem Auftrag (mbA-Pfarrstelle) berufen werden, ohne am Zentralen Auswahlverfahren durchlaufen zu haben. Das beschloss die Landessynode aus Gründen der Familiengerechtigkeit. Auf früheren Tagungen hatte sie eine solche Ausnahme abgelehnt, obwohl sie auf der Synode 2007 ein Positionspapier „Familiengerechtigkeit“ verabschiedet hatte, in dem sich die rheinische Kirche verpflichtet, in ihrem eigenen Verantwortungsbereich Familien nachhaltig zu unterstützen. Die eigenen Gesetze, Arbeitsabläufe und Vorschriften sollten auf ihre „Familienfreundlichkeit“ überprüft werden, heißt es in dem Papier.
Vom Zentralen Auswahlverfahren ausgenommen waren bisher lediglich Pfarrerinnen und Pfarrer, die 60 Jahre und älter sind. Zurzeit sind zwölf Personen aus familiären Gründen freigestellt. Die neue Regelung gilt rückwirkend ab 1.1.2008. Das Rahmenkonzept für Pfarrstellen mit besonderem Auftrag (Beschluss 43 der Landessynode 2008) wird entsprechend geändert. Die Errichtung von Pfarrstellen mit besonderem Auftrag hatte die Landessynode 2008 beschlossen, um sicherzustellen, dass neben den – zurückgehenden – Gemeindepfarrstellen zusätzliche Beschäf-tigungsverhältnisse für Theologinnen und Theologen entstehen und die Anzahl der Pfarrerinnen und Pfarrer im Wartestand verringert wird.
Ein weiterer Beschluss: Von der Arbeitsstelle Gottesdienst der rheinischen Kirche soll in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Erwachsenenbildung und dem Amt für Gemeindeentwicklung und Missionarische Dienste Materialien für das Erwachsenenkatechumenat erarbeitet werden. Der Hintergrund: Immer häufiger möchten evangelische Christinnen und Christen, die zwar getauft, aber nicht konfirmiert sind, ein Taufpatenamt übernehmen. In einem Gespräch mit der zuständigen Pfarrerin oder dem Pfarrer wird zunächst festgestellt, ob vor der Übernahme des Patenamtes eine Unterweisung im christlichen Glauben erforderlich ist – entsprechende Materialien sollen den Pfarrerinnen und Pfarrern dabei zur Verfügung stehen.
- Dr. Daniel Meier
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