Pressemitteilung

Landessynode fordert Abschiebestopp für Roma-Flüchtlinge aus dem Kosovo

Rheinische Kirche macht sich für ethnische Minderheiten stark

  • Nr. 20/2010
  • 4.2.2010
  • 3201 Zeichen

Flüchtlinge aus dem Kosovo, die bislang ohne gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland leben und einer ethnischen Minderheit angehören, sollen vorläufig nicht in den Kosovo abgeschoben werden. Dafür setzt sich die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland ein. Am Abend beauftragte das oberste Leitungsgremium die Kirchenleitung, sich an die Innenminister der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland zu wenden, um insbesondere für Roma ein sofortiges Abschiebungsmoratorium zu erreichen. Aus humanitären Gründen solle den schutzbedürftigen ethnischen Gruppen zudem eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz zu erteilt werden.

Zum Hintergrund: Seit dem Ende der 1980er Jahre kamen viele Angehörige ethnischer Minderheiten, die bei den kriegerischen Auseinandersetzungen auf dem Balkan zwischen alle Fronten gerieten, als Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien nach Mitteleuropa. Nach dem Ende des Krieges im Kosovo 1999 wurden Roma vertrieben. In Deutschland wurden die Menschen in der Regel nicht als Flüchtlinge anerkannt, so dass sie bis heute keinen sicheren Aufenthaltsstatus haben, sondern lediglich geduldet sind. Ihre Aufnahme war mit der Erwartung verbunden, dass sie nach einer Stabilisierung der Lage im Kosovo wieder dorthin zurückkehren.

Abschiebung trotz fortgesetzter Diskriminierung

Nach dem Übergang der Verwaltung von der UN-Interimsverwaltung (UNMIK) an die kosovarische Regierung im November 2008 wurde in einem Rückübernahmeabkommen die Möglichkeit der Rückführung „aller ausreisepflichtigen Personen mit vermuteter kosovarischer Herkunft“ (Roma, Ashkali, Serben, Ägypter, Gorani u.a.) vereinbart. Die UNMIK hatte Roma und Serben aus dem Kosovo wegen der bestehenden prekären Situation im Kosovo bisher von der Rückführung – von wenigen Ausnahmen abgesehen (Straftäter) – ausgenommen und in ihrem letzten Bericht vor der Rückführung gefährdeter Bevölkerungsgruppen gewarnt. Noch vor Inkrafttreten des Abkommens haben einige Bundesländer die Abschiebung von Minderheiten, insbesondere Roma, aus dem Kosovo ermöglicht.

Seit dem Herbst 2009 finden Abschiebungen statt. Insgesamt sind 10.000 Roma aus Deutschland und 4.500 Angehörige anderer Minderheiten von der Abschiebung bedroht. Abgeschobene Flüchtlinge, insbesondere die Roma, haben zurzeit im Kosovo kaum eine Chance, eine menschenwürdige Existenz zu begründen. Sie bleiben von der Wahrnehmung grundlegender wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte weitgehend ausgeschlossen. Viele leben in extremer Armut. Zusätzlich zur alltäglichen Diskriminierung sind sie vom regulären Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Außerdem hat etwa ein Drittel der Roma keine gültigen Ausweispapiere und ist daher faktisch staatenlos. Dies macht es ihnen unmöglich, ihren früheren Besitz zurückzuerlangen oder Zugang zu Sozialleistungen zu erhalten. Hinzu kommt der Ausschluss der Roma von ärztlicher Behandlung und Bildungsangeboten.