Pressemitteilung

Synode fordert besseres Bleiberecht und mehr europäischen Flüchtlingsschutz

Klare Worte zur Flüchtlings- und Asylpolitik

  • Nr. 22/2010
  • 4.2.2010
  • 3038 Zeichen

Die Konferenz der Innenminister und -senatoren (IMK) hat die „Altfallregelung“ im Dezember 2009 um zwei Jahre verlängert. Die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland sprach der IMK ihren Dank aus und wertete sie „als einen richtigen Schritt auf dem Weg zu einer tatsächlichen Bleiberechtsregelung“. Sie beauftragte die Kirchenleitung, sich bei den Innenministerien der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland für eine Umsetzung des IMK-Beschlusses einzusetzen, die die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung erfüllbar macht. An den Nachweis, sich um Arbeit bemüht zu haben, dürften keine überhöhten Anforderungen gestellt und der Schutz der Familie garantiert werden, so die Synode.

Es wurden die Ziele benannt, sich für eine grundsätzliche Lösung des Problems der Kettenduldungen im Sinne eines Bleiberechts einzusetzen, den Zeitaufschub bis zum 31. Dezember 2011 zu nutzen und eine „rollierende“ Lösung anzustreben: Wer länger als fünf Jahre in Deutschland lebt, soll bleiben dürfen. Humanitäre Gesichtspunkte sollen stärker einbezogen werden. Die Betroffenen brauchen Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die ihnen einen realistischen Arbeitsmarktzugang zu ermöglichen.

EKD soll im Engagement nicht nachlassen

Die Synode bat auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), in ihrem Engagement für eine humanitäre Bleiberechtsregelung nicht nachzulassen und protestierte gegen „das unvermindert anhaltende Massensterben der Flüchtlinge, Migranten und Migrantinnen an Europas streng bewachten Südgrenzen“. Die Kirchenleitung wurde beauftragt, die europäische Asyl- und Flüchtlingsthematik über die EKD-Steuerungsgruppe in den Reformprozess „Kirche im Aufbruch“ einzubinden.

Die Schaffung eines Europäischen Asylsystems, 1999 beschlossen vom Europäischen Rat, stütze sich auf die uneingeschränkte und allumfassende Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention und längerfristig ein EU-weit geltendes gemeinsames Asylverfahren, erinnerte die Synode. Es seien Garantien erforderlich, um Menschen, die internationalen Schutz benötigten, den Zutritt zum EU-Gebiet und zum Asylverfahren zu gewährleisten. Statt Schutzbedürftige zu erkennen und zu schützen, zielten die politischen Anstrengungen der Mitgliedstaaten vielmehr auf die Abwehr von Flüchtlingen und die Bekämpfung illegaler Einwanderung. Die europäische Grenzschutzagentur FRONTEX werde kontinuierlich ausgebaut und die Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten intensiviert. „Dabei werden Verletzungen der Menschenrechte ggf. in Kauf genommen“, heißt es in der Beschlussvorlage. Die „verheerende Menschenrechtsbilanz 2008“ belaufe sich auf über 1.500 dokumentierte Todesfälle – und eine Dunkelziffer, die niemand kenne.