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Probedienst
Der Pfarrer z.A. oder die Pfarrerin z.A. werden durch das Probedienstdezernat einer Kirchengemeinde sowie einer Probedienstmentorin oder einem Probedienstmentor zugeteilt. Der Probedienst schließt mit der Zuteilung der "Anstellungsfähigkeit" für den Pfarrdienst. Diese beinhaltet die Wahlfähigkeit durch ein rheinisches Leitungsorgan, in der Regel ein Presbyterium. Sofern es nicht sofort zu einer Wahl kommt, wird eine sogenannte "mbA-Pfarrstelle" übertragen, aus der heraus Bewerbungen auf freiwerdende Pfarrstellen möglich sind.
ekir.de / 12.07.2010
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