Pressemitteilung

Hilfe für Opfer von sexualisierter Gewalt: Finanzielle Leistungen ein weiterer Baustein

Vizepräses Petra Bosse-Huber stellte heute Grundsätze vor

  • Nr. 105/2013
  • 10.6.2013
  • 4838 Zeichen

„Wir wissen, dass eine Wiedergutmachung nicht möglich ist“, räumte Vizepräses Petra Bosse-Huber mit Blick auf die Opfer sexualisierter Gewalt ein. Gleichwohl habe die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland nun Grundsätze für finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids für Betroffene von sexualisierter Gewalt durch beruflich Mitarbeitende der Evangelischen Kirche im Rheinland beschlossen. „Wir bringen mit diesen finanziellen Leistungen aber zum Ausdruck, dass wir das Leid der Betroffenen wahrnehmen und anerkennen“, so die Vizepräses der rheinischen Kirche am 10. Juni vor Journalistinnen und Journalisten in Düsseldorf.

„Der Umgang mit sexualisierter Gewalt, die Hilfe für die Betroffenen und die Ahndung der Taten sind nicht erst seit gestern – und auch nicht erst seit der ersten Welle öffentlicher Wahrnehmung im Jahr 2010 – wichtige Themen in unserer Kirche“, unterstrich Petra Bosse-Huber. Bereits seit dem Jahr 2003 gibt es in der Evangelischen Kirche im Rheinland ein festgelegtes Verfahren zum Umgang mit Verdachtsfällen auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Seither sei auch die Präventionsarbeit ausgebaut worden. Die jetzt möglichen finanziellen Leistungen seien ein weiterer wichtiger Baustein.

Eine unabhängige Kommission entscheidet über Anträge

Nach Angaben von Bosse-Huber gelten die finanziellen Leistungen für Fälle der sexualisierten Gewalt durch beruflich Mitarbeitende der Evangelischen Kirche im Rheinland, bei denen Ansprüche gegen die Täterin oder den Täter nicht mehr durchsetzbar sind. An Betroffene von sexualisierter Gewalt werden Leistungen in Höhe von bis zu 5000 Euro erbracht, wenn sie glaubhaft machen, dass sie sexualisierte Gewalt durch beruflich Mitarbeitende der Evangelischen Kirche im Rheinland erlitten haben und wenn ein institutionelles Versagen kirchlicher Verantwortungsträger für das erlittene Leid ursächlich war. Dies geschieht ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

„Über den jeweiligen Antrag entscheidet eine unabhängige Kommission“, erläuterte Vizepräses Bosse-Huber. Dieser Kommission gehören vier sachverständige Personen an, von denen zwei nicht im Dienst der Evangelischen Kirche stehen sollen. In der Kommission kommt psychiatrischer, psychologischer, juristischer und theologischer Sachverstand zusammen. „Die Mitglieder dieser Kommission sind in ihrer Arbeit und in ihren Entscheidungen nicht an Weisungen der Kirchenleitung gebunden“, sagte die Vizepräses.

Über die Übernahme von Sachkosten z.B. für Psychotherapie oder Paarberatung im Rahmen des „ergänzenden Hilfesystems“ für Betroffene von sexualisierter Gewalt gebe es derzeit Verhandlungen zwischen den zuständigen Bundesministerien und der EKD, erklärte Petra Bosse-Huber: „Eine Übernahme solcher Kosten stellen wir nach Abschluss dieser Verhandlungen nach den dann geltenden Regelungen in Aussicht.“ Leistungen zur Milderung der Folgen von sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende im Bereich der früheren Heimerziehung hingegen richteten sich ausschließlich nach den Leitlinien des Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1948-1975“.

„Hinter den Akten stehen Menschen mit schweren Schicksalen“

„Wir wissen, dass hinter allen Zahlen und Akten Menschen mit schweren Schicksalen stehen: Menschen, die Gewalt erlebt haben, wo sie Schutz gesucht haben; Menschen, die Unterdrückung erlebt haben, wo sie Freiheit gesucht haben; Menschen, die Schaden erlitten haben, wo das Evangelium doch Heil und Heilung schenken will; Menschen, die ich zum Teil persönlich kennengelernt habe und deren Leid mich erschreckt und beschämt“, so die Vizepräses: „Ich kann die Gewalt und die Übergriffe durch Mitarbeitende unserer Kirche nicht ungeschehen machen. Ich kann die Opfer nur erneut um Verzeihung bitten – im Namen meiner Kirche, die auch weiter daran arbeiten wird, solche Taten zu verhindern, die die Taten verfolgt und die Täter zur Rechenschaft zieht und die sich nach Kräften bemüht, den Opfern gerecht zu werden.“

Anträge können bei der Ansprechstelle gestellt werden: Claudia Paul, Evangelische Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung, Graf-Recke-Straße 209a, 40237 Düsseldorf, Telefon 0211/3610-312 oder  -300, E-Mail claudia.paul@ekir.de

Mehr Informationen zum Verfahren der Evangelischen Kirche im Rheinland bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gibt es im Internet unter: http://www.ekir.de/www/ueber-uns/sexualisierte-gewalt-9760.php