Pressemitteilung

Landessynode will gesetzliche Regelung für die Rechte von Flüchtlingskindern

Keine Vorbehalte gegen die UN-Kinderrechtskonvention

  • Nr. 24/2010
  • 5.2.2010
  • 2041 Zeichen

Die Vorbehalte der Bundesregierung gegen die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen vom 20. November 1989 hat die Landessynode massiv beklagt. Sie fordert die Schaffung einer eigenen gesetzlichen Regelung für Flüchtlingskinder. Die Kirchenleitung wird beauftragt, über die EKD auf die Bundesregierung entsprechend einzuwirken. Sie soll außerdem die Landesregierungen Nordrhein-Westfalens, Hessens und des Saarlandes auffordern, dass diese ihren Widerstand gegen die Rücknahme der Vorbehalte aufgeben und im Bundesrat gemeinsam mit den Ländern Berlin und Rheinland-Pfalz die übrigen Bundesländer dazu zu bewegen, ihre Blockade gegen die Rücknahme der Vorbehalte aufzugeben.

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Konvention über die Rechte der Kinder als einer der ersten Staaten der Welt am 26. Januar 1990 unterzeichnet und am 5. April 1992 ratifiziert. Die damalige Bundesregierung hat allerdings fünf Vorbehalte geltend gemacht. Der umstrittenste Vorbehalt betrifft das Asyl- und Ausländerrecht. Die Kinderrechtskonvention – so der Vorbehalt – könne nicht „dahin ausgelegt werden, dass die widerrechtliche Einreise eines Ausländers in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder dessen widerrechtlicher Aufenthalt dort erlaubt ist“. Außerdem behalte sich die Bundesregierung vor, „Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen.“

Dies führt – so Unicef, das Kinderwerk der Vereinten Nationen – in der Praxis dazu, dass die Kinderrechte für ausländische Kinder ohne geregelten Aufenthaltstitel nur eingeschränkt gelten – mit gravierenden Nachteilen bei der medizinischen Versorgung, Schule und Ausbildung bis hin zu nicht kindgerechter Behandlung im Asylverfahren und bei Abschiebungen. Unicef setzt sich zusammen mit vielen anderen Organisationen seit Jahren für die Rücknahme dieser Vorbehalte ein. Auch der Bundestag hat die Bundesregierung wiederholt hierzu aufgefordert.