Pressemitteilung

Keine Angst vorm Helfen- nur Gaffen ist strafbar

Der Film zum Gespräch:

  • 22.3.2002

Düsseldorf – Schaulustige Gaffer behindern Rettungsaktionen oder pilgern sogar zum Unglücksort – solche Schlagzeilen sind vor allem nach großen Unfällen in den Zeitungen zu lesen, z.B. beim Zugunglück in Brühl. Der Ort des Unglücks musste großräumig abgeriegelt werden. Auch die Helfer bei Verkehrsunfällen schirmen sich ab. Auf der Autobahn setzt die Feuerwehr die Einsatzwagen häufig auch als Sichtschutz ein, damit der vorbei geleitete Verkehr nicht ins Stocken kommt.


Doch davon abgesehen hat jeder Mensch die Pflicht, im Falle eines Unfalls Hilfe zu leisten. Wer zuerst am Unfallort ist und nur hilflos mit den Achseln zuckt, kann sich wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323 c StGB) strafbar machen. Das Gesetz sieht dafür Sanktionen in Form von Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen vor. Viele Menschen sind jedoch nicht gleichgültig, sondern sie haben Angst vorm Helfen und fürchten, etwas falsch zu machen. Was jeder wissen sollte und was jeder tun kann, soll die Filmvorführung zeigen.


Buchtipp zum Thema:


Hans-Dieter Schwind (u.a). Alle gaffen … keiner hilft. Unterlassene Hilfeleistung bei Unfällen und Straftaten., Heidelberg/Hüthig-Verlag (24,80 Mark)