Pressemitteilung

Rund 140.000 Beschäftigte bei Kirche und Diakonie bekommen mehr Geld

Zum 1. Juni 3,5 Prozent mehr – ab 1. April 2013 weitere 2,8 Prozent

  • Nr. 81/2012
  • 21.5.2012
  • 1328 Zeichen

Die Arbeitsrechtliche Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am heutigen Mittwoch Gehaltserhöhungen für die rund 140.000 Angestellten in Kirche und Diakonie in der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche beschlossen.

Die Gehälter steigen demnach zum 1. Juni 2012 um 3,5 Prozent und zum 1. April 2013 um weitere 2,8 Prozent. Damit werden die Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst in anderer zeitlicher Staffelung übernommen. Auch die Regelungen des öffentlichen Dienstes zum Urlaubsanspruch, die wegen des Urteils des Bundesarbeitsgerichts zur Altersdiskriminierung erforderlich geworden waren, wurden übernommen. Den kirchlichen Angestellten steht nun ein Urlaubsanspruch von 29 Tagen und von 30 Tagen ab dem vollendeten 55. Lebensjahr zu. Die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte an den kirchlichen Krankenhäusern werden laut Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission rückwirkend zum 1. April 2012 um

3,4 Prozent angehoben.

Die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kirche und Diakonie werden auf dem so genannten Dritten Weg in der paritätisch mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission geregelt.