Pressemitteilung

Gemeinsamer Einsatz für ein menschliches Bleiberecht

Positionspapier der rheinischen und der westfälischen Kirche

  • Nr. 114 / 2006
  • 3.7.2006
  • 1774 Zeichen


200.000 Menschen werden in Deutschland „geduldet“: Das derzeitige Bleiberecht führt dazu, dass sie hier ohne sicheren Aufenthaltsstatus leben. Viele sind zu „faktischen Inländern“ geworden, weil sie sich schon länger als zehn Jahre in Deutschland aufhalten. Vor allem die Kinder und Jugendlichen sind hier verwurzelt. Die christlichen Kirchen haben bereits mehrfach eine Bleiberechtsregelung angemahnt. Kirchenkreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben sich in zahlreichen Einzelfällen mit großem Engagement für ein Bleiberecht eingesetzt. Diesem Ziel dient auch ein gemeinsames Positionspapier der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Evangelischen Kirche im Rheinland.



Es stellt fest, dass „eine neue Alt- bzw. Härtefallregelung unverändert notwendig“ sei. Die Belange von Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen besonders berücksichtigt werden. Ein weiterer Vorschlag: Geduldeten Ausländern sollte es leichter als bisher möglich werden, sich durch Arbeit ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Vielfach scheitern Beschäftigungsverhältnisse daran, dass die Duldung immer nur in kurzen Zeiträumen gewährt wird und dann erneut verlängert werden muss. Ein Vorschlag der beiden Kirchen: „Es könnte in solchen Fällen eine zunächst auf sechs Monate befristete Aufenthaltserlaubnis („Schnupperbefugnis“) erteilt werden, um die Voraussetzungen für den Abschluss von Arbeitsverträgen zu schaffen, durch die der Lebensunterhalt sichergestellt wird.“



Das Positionspapier setzt sich im Einzelnen mit den Gründen für eine Alt- oder Härtefallregelung auseinander, die im Zusammenhang mit den Erfahrungen des Zuwanderungsgesetzes von Bedeutung sind.