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Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht ist gemäß der Kirchenordnung das Kirchengericht der Evangelischen Kirche im Rheinland im ersten Rechtszug.

Es ist zuständig für die Entscheidung von Streitigkeiten

  • über Entscheidungen aus dem Bereich der kirchlichen Aufsicht, 
  • aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen zur Kirche,
  • die sich auf die Entstehung eines solchen Dienstverhältnisses beziehen, 
  • die im kirchlichem Recht ausdrücklich vorgesehen sind.

Die Arbeit des Verwaltungsgerichts ist durch das Kirchengesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit der Evangelischen Kirche in Deutschland (Verwaltungsgerichtsgesetz, VwGG.EKD) sowie das Kirchengesetz über die kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Evangelischen Kirche im Rheinland (Verwaltungsgerichtsgesetz, VwGG.EKiR) geregelt.

Die Adresse:
Verwaltungsgericht der Evangelischen Kirche im Rheinland
Geschäftsstelle
Hans-Böckler-Straße 7
40476 Düsseldorf
Telefon 0211 / 45 62 - 294
Fax 0211 / 45 62 - 556
E-Mail: verwaltungsgericht@ekir-lka.de

 

 

ekir.de / 15.08.2011



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