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Beauftragte für Mitarbeitende
Sie ist erreichbar per Telefon 0211 / 4562-310, per E-Mail renate.biebrach@ekir-lka.de und persönlich im Landeskirchenamt Düsseldorf, Zimmer 124. Die Beauftragte ist der Personalabteilung des Landeskirchenamtes zugeordnet, besonders eng ist die Zusammenarbeit mit dem Dezernat „Personalentwicklung“. Gleichzeitig ist das Büro der Beauftragten eine eigene Einrichtung: Die Beratung ist frei und vertraulich.
Ausbildung
Verschiedene Ausbildungswege führen in das Berufsfeld „Gemeindepädagogik“: Die weitaus meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf diesem Gebiet haben ein Fachhochschulstudium im Bereich Soziale Arbeit absolviert. Hinzukommt für viele ein theologischer Abschluss: das Studium Religions- bzw. Gemeindepädagogik oder eine Diakonenausbildung.
Die Landeskirche fördert für diese Mitarbeitergruppe die Doppelqualifikation: einen staatlich anerkannten pädagogischen Abschluss und einen kirchlich anerkannten theologischen Abschluss. Zu Fragen der Nachqualifizierung empfiehlt sich eine Beratung durch die Mitarbeiterbeauftragte.
Fortbildung
Für die Berufsgruppe der Mitarbeitenden in Verkündigung, Seelsorge, Diakonie und Bildungsarbeit gehört regelmäßige Fortbildung zur Profession. Für die ersten Berufsjahre bietet die Landeskirche eine Reihe spezifischer Kurse verpflichtend an. Ein landeskirchliches Mentorat im ersten und zweiten Berufsjahr befindet sich im Aufbau.
In den späteren Berufsjahren fördert die Landeskirche auf Antrag Weiterbildungsmaßnahmen, die im Umfang über 15 Tage hinausgehen, die für das gemeindepädagogische Arbeitsfeld qualifizieren und von einem kirchlichen Bildungsträger angeboten werden. Nähere Information über einzelne Maßnahmen und die mögliche Bezuschussung sind bei der Beauftragten zu erhalten.
Beratung
Häufig stehen berufsbiographische Fragen im Mittelpunkt:
- Berufliche Chancen in der Kirche neben und nach der Jugendarbeit
- Gemeindepädagogische Arbeit mit Senioren
- Ordination und Mitarbeit im Verkündigungsdienst
- Bewerbungsstrategien
Krisenbegleitung
Bisweilen sind die beruflichen Konflikte nicht mehr vor Ort zu lösen. Die Beauftragte steht den Mitarbeitenden – im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten – zur Seite, verweist ggf. auf spezialisierte Beratung, z.B. in arbeitsrechtlichen Fragen.
Gremien
- Es gibt einen von der Kirchenleitung berufenen „Beirat“ der Mitarbeiterbeauftragten. Ihm gehören zehn Vertreterinnen und Vertreter der Berufsgruppe an. Er tagt ca. alle sechs Wochen und berät die Beauftragte in berufspolitischen Fragen.
- Die Beauftragte ist ständiges Mitglied im Ausschuss für die Aus- und Fortbildung der Mitarbeitenden (AAFM) und Gast im Innerkirchlichen Ausschuss. Sie nimmt mit beratender Stimme an der Abteilungskonferenz und an der Landessynode teil.
- Die Beauftragte ist vernetzt mit den kirchlichen Aus- und Fortbildungseinrichtungen und arbeitet in zahlreichen EKD-Konferenzen mit.
Kommunikation
- Zwei Mal jährlich erscheint der umfangreiche „Rundbrief“ der Beauftragten, eine aktuelle Informationsbroschüre. Sie informiert über die wichtigen, die Mitarbeitenden betreffenden Diskussionen und Entscheidungen der Evangelischen Kirche im Rheinland. Sie informiert über das Aus- und Fortbildungsangebot und über zentrale Veranstaltungen für die Berufsgruppe. Der Rundbrief kann jederzeit im Büro der Mitarbeiterbeauftragten angefordert werden.
- Die Beauftragte besucht gerne die kreiskirchlichen Mitarbeiterkonvente.
- Jährlich finden außerdem zwei landeskirchliche Konvente statt: der allgemeine „Mitarbeiterkonvent“ im Hackhauser Hof, nächster Termin ist Donnerstag, 5. Mai 2011, und der Konvent für die gemeindepädagogische Arbeit mit Senioren (KESS). Der nächste Termin ist Dienstag, 14. September 2010, im FFFZ in Düsseldorf.
ekir.de / 13.07.2010
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