Kirchenkreise
Kirchenkreise mehr
EKiR von A-Z
EKiR von A-Z

Themen, Arbeitsfelder, kirchliche Einrichtungen von A-Z

mehr
Arbeitsfelder

Kirchenbuchwesen

Kirchliche Amtshandlungen wie Taufe und Konfirmation, Trauung und Bestattung werden in den Kirchenbüchern beurkundet.

Früher, vor Gründung der Standesämter, dienten die Kirchenbücher als Personenstandsregister. Die Kirchenbuchordnung regelt, wer was wie in das Kirchenbuch einträgt.

19.07.2007



© 2012, Evangelische Kirche im Rheinland - EKiR.de
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung