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Kirchenkreisanlegenheiten
Das Dezernat V.2 Kirchenkreisangelegenheiten im Landeskirchenamt ist zuständig
- für alle Angelegenheiten von Kirchengemeinden und Kirchenkreisen und ihren Einrichtungen, bei denen aufgrund gesetztlicher Regelungen eine Beteiligung (Beratung oder Entscheidung) der landeskirchlichen Ebene vorgesehen ist
- für die Abwicklung der aufsichtlichen Genehmigungsverfahren nach Verwaltungsordnung und weiteren Bestimmungen für die Kirchenkreise inklusive der Beratung von Leitungsgremien in kritischen Fragen
- für die Entwicklung der Verwaltungsstrukturreform in der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR)
Alle Kirchenkreisangelegenheiten werden zunächst dem Dezernat zugeleitet, das den Eingang bestätigt, den Lauf der Bearbeitung und die Erledigung der Angelegenheiten nachhält.
Das Kirchenkreisdezernat ist besetzt mit der Leitenden Dezernentin, drei Mitarbeitenden in der Sachbearbeitung und zwei Teamassistenzen. Die Kontaktdaten
ekir.de / 11.07.2011
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