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Kirchensteuer und Kirchgeld
Nur ein Beispiel: Auch Kindertagesstätten gehören zum Angebot der evangelischen Kirche.
Zur Erfüllung der vielfältigen kirchlichen Aufgaben erhebt (auch) die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) Kirchensteuern. Sie haben Fragen zur Kirchensteuer und zum besonderen Kirchgeld?
In der Zeit von
* montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie
* freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr
nehmen wir uns unter der gebührenfreien Rufnummer
Tel.: 0800 / 000 10 34
Zeit für Sie und Ihre Fragen.
04.01.2010
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