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Kirchliche Personalplanung
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Drucksache 13 Personalplanung
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Anlage Drucksache 13 Personalplanung
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Drucksache 14 Personalplanungsgesetz
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Der Hintergrund: Die Landessynode 2011 hatte einen Richtungsbeschluss zur kirchlichen Personalplanung gefasst, wonach der Kirchenkreis beauftragt wird, ein Rahmenkonzept für die Personalplanung zu entwickeln. Ziel ist, bei geringer werdender Finanzkraft auf dem Wege der Zusammenarbeit von Gemeinden auch langfristig ein Mindestmaß an Vollzeitstellen in den unterschiedlichen kirchlichen Berufen zu erhalten. Die dafür notwendigen konkreten Änderungen sollen im Laufe des Jahres 2011 entwickelt werden. Der Landessynode 2012 soll ein beschlussreifes Personalplanungskonzept vorgelegt werden. Neben mehreren landeskirchlichen Ausschüssen werden die Gemeinden und Kirchenkreise über die Beratungen informiert und an diesen beteiligt, u.a. über Regionalkonferenzen und das Online-Forum.
Überarbeitete Vorlage
Am 21. Oktober hat die Kirchenleitung sehr intensiv beraten, wie die vielstimmigen Ergebnisse der Regionalversammlungen, Gemeinden und Kreissynoden sowie weitere Stellungnahmen zur vorläufigen Beratungsvorlage aufgegriffen werden können. Entstanden ist eine überarbeitete Vorlage, die an dem bisherigen synodalen Beratungsgang anknüpft und den Kirchenkreisen die Möglichkeit einräumt, über Gestalt und das Maß an Verbindlichkeit bei der Kooperation im Personalbereich eigenständig zu entscheiden. „Die Kirchenordnung sieht in Artikel 8 schon jetzt gemeindeübergreifende Zusammenarbeit vor. Dies auch im Personalbereich zur Geltung zur bringen und zu organisieren, wird Aufgabe des Kirchenkreises. Er muss verbindlich Verabredungen über eine abgestimmte gemeinsame Personalplanung herbeiführen“, erklärt Kirchenrat Dr. Volker Lehnert.
Mit gesetzlichen Veränderungen wird eher zurückhaltend umgegangen. Der Kritik an aufwändigen Regelungen wird Rechnung getragen. Es werden keine verbindlichen landeskirchlichen Rahmenrichtlinien und Mindeststandards festgelegt. Sollte es bis 2016 neue Erkenntnisse geben, müsste die Synode entscheiden, wie dann verfahren werden soll.
Der Kirchenleitung ist es sehr wichtig, dass auch bei finanzrelevanten Entscheidungen zum Pfarrdienst und zu Immobilien beachtet wird, die finanziellen Ressourcen zu schaffen oder zu erhalten, die es ermöglichen, Mitarbeitende anderer kirchlicher Berufsgruppen zu beschäftigen. Auch dies wird in der Beschlussvorlage formuliert.
Ausdrücklich wird begrüßt, dass bereits jetzt viele Kirchengemeinden unbeschadet ihrer Selbständigkeit zusammenarbeiten. Der bisherige Einsatz der Kreissynoden und Kreissynodalvorstände, gemeindeübergreifende Kooperationen anzuregen, zu organisieren und zu begleiten, wird von der Kirchenleitung gewürdigt.
„Die neugefasste Vorlage der Kirchenleitung trägt wichtigen Anregungen und Hinweisen sowie der konstruktiven Kritik, die auf den Regionalkonferenzen geäußert wurden, Rechnung. Sie hält an dem Ziel fest, gemeindeübergreifende Kooperation zu fördern, da Insellösungen vielfach an Grenzen kommen. Die Kirchenleitung hofft, dass die Ständigen Ausschüsse auf dieser Grundlage zu einer konsensfähigen Vorlage für die Landessynode kommen werden“, erklärt Oberkirchenrat Manfred Rekowski für die Kirchenleitung.
Die Vorlage der Kirchenleitung an die Ausschüsse steht hier zum Download bereit.
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Vorläufige Beratungsvorlage
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Drucksache 4 LS 2011
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Beschluss 53 LS 2011
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ekir.de / neu / 17.01.2012
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