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Landeskirchenamt

Pfarrstellen

Das Kirchenkreisdezernat im Landeskirchenamt ist zuständig für Fragen der Freigabe, Errichtung, Verbindung und Aufhebung von Pfarrstellen.

Die Zuständigkeiten im einzelnen: Errichtung, Freigabe, Veränderung und Aufhebung von Pfarrstellen, Überprüfung der Anträge an den Rahmenkonzeptionen für den pfarramtlichen Dienst der Kirchenkreise, Entscheidung bzw. Vorbereitung der Entscheidung über die Anträge

 

 

 

 

 

 

ekir.de / 19.08.2011



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