- Pressearchiv 2018
mehr - Pressearchiv 2017
mehr - Pressearchiv 2016
mehr - Pressearchiv 2015
mehr - Pressearchiv 2014
mehr - Pressearchiv 2013
mehr - Pressearchiv 2012
mehr - Pressearchiv 2011
mehr - Pressearchiv 2010
mehr - Pressearchiv 2009
mehr - Pressearchiv 2008
mehr - Pressearchiv 2007
mehr - Pressearchiv 2006
mehr - Pressearchiv 2005
mehr - Pressearchiv 2004
mehr - Pressearchiv 2003
mehr - Pressearchiv 2002
mehr - Pressearchiv 2001
mehr - Pressearchiv 2000
mehr
Pressekontakt
PressestelleHans-Böckler-Straße 7
40476 Düsseldorf
Tel.: 0211 - 4562-373
Fax: 0211 - 4562-490
Mail pressestelle@ekir.de
Bewährte Struktur von Kirche bleibt – Erprobungsräume nutzen
Bad Neuenahr. Die Evangelische Kirche öffnet sich neuen Formen von Kirchengemeinde. Dabei hält sie an dem bewährten Prinzip der Parochialgemeinde, die sich am Wohnort der Mitglieder orientiert, fest. Das hat die Landessynode heute in Bad Neuenahr beschlossen.
„Die bewährte Struktur unserer Kirche bleibt“, sagte Christian Weyer, Superintendent des Kirchenkreises Saar-West vor der Landessynode. Darüber hinaus wolle die Landessynode Mut zu neuen Formen von Gemeinde machen. Die Evangelische Kirche im Rheinland reagiere damit auf das Bedürfnis vieler Menschen, die selber entscheiden wollen, zu welcher Kirchengemeinde sie gehören.
Sie hat dazu Eckpunkte beschlossen, Rechtsregelungen, so weit sie nötig sind, sollen auf späteren Landessynoden verabschiedet werden. Je näher eine neue Gemeindeform an der traditionellen Kirchengemeinde orientiert sei, umso verbindlicher müsse der rechtliche Rahmen abgesteckt werden, sagte Vizepräses Christoph Pistorius. Für eine Personalgemeinde, der sich Menschen unabhängig von ihrem Wohnort anschließen, haben beispielsweise die Bestimmungen zu gelten, die die Kirchenordnung auch für eine Kirchengemeinde vorsieht. Sie hat sich an den Umlagen zu beteiligen und ist in der Kreissynode vertreten. Sie hat ein Presbyterium als Gemeindeleitung zu wählen, das auch Verantwortung für das Personal und die geistliche Ausrichtung der Gemeinde trägt. Grundsätzlich gilt: Je weiter eine neue Gemeindeform sich von der parochialen Struktur entfernt, umso weniger Regelungen sind nötig.
Neben der Personalgemeinde nennt der Beschluss der Landessynode als weitere Modelle neuer Gemeindeformen: assoziierte Gemeinden, die etwa als Jugendkirche oder Citykirche eng an eine traditionelle Kirchengemeinde angebunden sind; kooperierende Gemeinden, die in einem loseren Kontakt zu einer Parochialgemeinde stehen – das sind etwa Gemeinden fremder Sprache und Herkunft. Außerdem eröffnet die Landessynode Erprobungsräume für neu Gemeindeformen, wie sie etwa aus der anglikanischen fresh-expressions-Bewegung bekannt sind. Dafür hat die Landessynode ausdrücklich auch Pfarrstellen in Aussicht gestellt.
Bad Neuenahr / EKiR-Pressestelle / 13.01.2017
© 2018, Evangelische Kirche im Rheinland - EKiR.de
Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung.