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Rheinische Kirchenleitung macht sich für den Sonntag stark
Bad Neuenahr. Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland wendet sich deutlich gegen die Pläne der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage von bislang vier auf acht zu verdoppeln. In einem Antrag an die Landessynode, die ab heute in Bad Neuenahr tagt, nennt sie das Vorhaben der CDU/FDP-Koalition „ein fatales Signal“.
Mit der im sogenannten Entfesselungspaket I festgeschriebenen weiteren Aufweichung des Sonntagsschutzes über das geltende Ladenöffnungsgesetz NRW hinaus vollziehe sich eine zunehmende Ökonomisierung aller Lebensbereiche. Dabei gehe es nicht nur um den Schutz des Sonntags für Gottesdienstzeiten. Es gehe auch um den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, heißt es in dem Text, der den 210 Synodalen zur Beschlussfassung vorgelegt wird: Der Sonntag trage dazu bei, dass Menschen Zeit für sich selbst und für andere haben – geschenkte Zeit, die nicht unter dem Druck des Ökonomischen steht.
#unserSonntag ist uns #heilig
Begleitet wird die Kritik an den Plänen der nordrhein-westfälischen Regierungskoalition von einer Aktion der Evangelischen Kirche im Rheinland in den sozialen Medien: #unserSonntag ist uns #heilig. Der Sonntag ist geschenkte Zeit. Zeit für andere, Zeit mit anderen. Wie Christinnen und Christen diese Zeit des Miteinanders, diese Zeit fürs Wir gestalten, erzählen sie in den sozialen Medien. Sie zeigen Gesicht und sagen, warum ihnen der Sonntag #heilig ist. Wie man als Einzelner und als Gruppe mitmachen kann, steht auf der Seite unsersonntag.ekir.de.
Auf der Homepage www.ekir.de startet heute zudem eine Serie von Reportagen, die erzählen, wie Kirchengemeinden den Sonntag auch über Gottesdienste hinaus als Tag des Miteinanders gestalten. Zum Auftakt gibt es eine Geschichte aus Wuppertal.
Service für die Redaktionen: Der Text des Antrags der Kirchenleitung an die Landessynode hängt dieser Pressemitteilung an. Die Stellungnahme der fünf katholischen (Erz-)Bistümer und der drei evangelischen Landeskirchen in NRW bei der Landtagsanhörung zum Gesetzesentwurf der Landesregierung im Dezember 2017 ist hier dokumentiert.
Bad Neuenahr / EKiR-Pressestelle / 07.01.2018
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