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Pressekontakt
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Tel.: 0211 - 4562-373
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Landessynode will Qualitätsoffensive in ihren Bildungseinrichtungen
Protestantische Bildungseinrichtungen haben einen besonderen Qualitätsanspruch. Qualitätsentwicklung in ihren Bildungseinrichtungen begreift die Evangelische Kirche im Rheinland als Chance, ihre bisherigen Bemühungen, ihre institutionellen Rahmenbedingungen, ihre thematischen Profile und ihr haupt- wie ehrenamtliches Engagement im Lichte neuer kirchlicher und gesellschaftlicher Bedingungen, neuer sozialer und politischer Herausforderungen zu überprüfen. So heißt es in der umfangreichen Planungshilfe, die die Synode zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Die Planungshilfe soll dazu dienen, einen Einblick in Inhalte, Arbeitsstrukturen und -abläufe zu erhalten, um Fortbildungsbedarfe der Mitarbeitenden und Mitarbeiter präzise zu erheben und gegebenenfalls zielorientiert Schwächen zu beheben.
Das fast 30-seitige Papier dokumentiert tabellarisch im ersten Teil die „Bildungsbereiche“ Elementarbereich, Religionsunterricht an Schulen, Kirchliche Schulen und Internate, Evangelische Jugendarbeit, Konfirmandenarbeit, Kirchliche Hochschulen/Evangelische Fakultäten und Fachbereiche, Erwachsenenbildung und Familienbildung der rheinischen Kirche. Das umfangreiche Datenmaterial gibt einen Überblick über Vielfalt und Umfang der Angebote und ihre Zielsetzungen. Der Personalentwicklung, die die unterschiedlichen Berufsgruppen in den Blick nimmt, ist ein eigener zweiter Teil gewidmet: Erzieherinnen und Erzieher, Religionslehrerinnen und Religionslehrer, Lehrerinnen und Lehrer an kirchlichen Schulen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Jugendarbeit, für die Konfirmandenbildung, für die Erwachsenenbildung sowie die Familienbildung und die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie das Hochschulpersonal.
Für alle Bildungsbereiche und Berufsgruppen wird nach „Sachstand“ und „Perspektive“ gefragt. Dabei wird deutlich: „Sachstand“ hat mit Maßstäben und Instrumenten, aber auch mit persönlicher Verantwortung zu tun – in Gestalt einer konkreten Person oder eines Gremiums, das für Qualitätsentwicklung zuständig ist. Ein dritter Teil erläutert die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Qualitätsentwicklung auf. Bei der Arbeit mit der Broschüre dient ein Glossar der Begriffsklärung. Mit der Planungshilfe sollen sich die Gemeinden, Kirchenkreisen, Ämter, Werke und Einrichtungen an der Qualitätsentwicklung in den Bildungseinrichtungen der rheinischen Kirche beteiligen, die auch auf der EKD-Ebene weiterentwickelt werden soll.
Hinweis: Dies ist ein archivierter Beitrag vom Donnerstag, 4. Februar 2010. Die letzte Aktualierung erfolgte am Donnerstag, 4. Februar 2010. Grundsätzlich verändern wir Achivbeiträge nicht, ggf. sind einzelne Informationen und Links veraltet.
Bad Neuenahr / EKiR-Pressestelle / 04.02.2010
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