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Siegelwesen

Auf Urkunden, Vollmachten, amtlichen Auszügen aus Kirchenbüchern und Protokollbüchern sowie auf beglaubigten Abschriften werden Kirchensiegel aufgebracht. Siegel und die Unterschrift der zuständigen Person bewirken Beweiskraft.

Sie belegen beispielsweise die Rechtmäßigkeit des Beschlusses eines Leitungsorgans oder die Übereinstimmung einer Abschrift mit dem Original. Die Siegelrichtlinie regelt die Nutzung des Siegels und das Aussehen von Siegeln. Die Erstellung von Siegeln bedarf der Genehmigung durch die Kirchenleitung und der Veröffentlichung im Amtsblatt.

 

 

ekir.de / 15.08.2011



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