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Staatskirchenrecht

Staatskirchenrecht bezeichnet das Recht, welches das Verhältnis zwischen Staat und Kirche regelt. Dieses sind die Staatskirchenverträge, die die Zusammenarbeit von Staat und Kirche regeln.

Hier ist insbesondere der Vertrag der Evangelischen Landeskirchen mit dem Freistaat Preußen vom 11. Mai 1931 zu nennen, der immer noch in vielen Angelegenheiten Grundlage ist.

 

 

ekir.de / 15.08.2011



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