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Stiftungsrecht
Heute gibt es 76 selbstständige kirchliche Stiftungen in der EKiR. Die Hälfte dieser Stiftungen sind Förderstiftungen, dienen der Unterstützung kirchlicher Arbeitsfelder, zumeist diakonischen Zwecken. Maßgeblich für die kirchlichen Stiftungen ist das Kirchengesetz über die kirchliche Aufsicht für rechtsfähige kirchliche Stiftungen sowie entsprechende Ausführungsbestimmungen. Die Aufsicht über die selbstständigen Stiftungen führt die Kirchenleitung.
Außerdem gibt es rund 80 unselbstständige Stiftungen. Auch sie dienen zumeist der Unterstützung kirchlicher Arbeit. Die Aufsicht wird hier örtlich geführt.
ekir.de / 15.08.2011
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