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Verfahrensgesetz
Rechtliche Vorgaben für diese und ähnliche Fragen rund um die Sitzung kirchenleitender Gremien gibt das Verfahrensgesetz. Der korrekte Name: „Kirchengesetz über Verfahrensvorschriften für die Sitzungen und Tagungen des Presbyteriums, der Kreissynode und ihrer Fachausschüsse, des Kreissynodalvorstandes, der Landessynode sowie der Kirchenleitung“.
ekir.de / 15.08.2011
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