Supervision ist ein Angebot an beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende, ihre Arbeit zu reflektieren und bewusster zu gestalten. Supervision dient der persönlichen Entlastung, der Förderung von Stärken sowie der Bearbeitung und Klärung von Problemen im Umgang mit einzelnen Personen, Gruppen oder bestimmten Themen. Sie kann ebenso die Zusammenarbeit in Teams, Ausschüssen und Gremien fördern wie auch in schwierigen Seelsorgefällen eine gute fachliche Arbeit ermöglichen. Zudem hilft sie, eigene Grenzen zu bearbeiten.
Supervision nimmt Personen und Arbeitsbereiche in den Blick
Supervision zielt darauf ab, die Qualität beruflicher Arbeit zu verbessern. Dazu nimmt sie die Person, die berufliche Rolle, die Beziehungen zu Menschen im Arbeitsbereich und die Institution in den Blick. Mit dieser Beratungsmethode werden Konzeptentwicklungen unterstützt und Strukturveränderungen begleitet.
Coaching ist ein Spezialfall der Supervision
Coaching ist ein Spezialfall der Supervision, geschieht in der Regel im Einzelkontakt und bezieht sich auf Fragen der beruflichen Einzelentwicklung von Personen. Im Konzept für Supervision und Coaching werden ebenso die Kriterien zur Aufnahme in das Netzwerk Supervision und Coaching beschrieben.
Supervision und Coaching in der Evangelischen Kirche im Rheinland
Der Anlass, sich zu einer Supervision oder einem Coaching zu entscheiden, kann sehr unterschiedlich sein. Dies können z. B. folgende Situationen sein:
- Einstieg in das Pfarramt oder als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in den kirchlichen Dienst
- die ersten Amtsjahre (Strukturen, System, Rolle, Person)
- Gruppensupervision für Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienst
- Verstehen von Ratsuchenden und anvertrauten Menschen
- kontinuierliche Reflexion von Aufgaben, sozialen Beziehungen und Rollen
- Vorbereitung auf Leitungsaufgaben
- Begleitung, Reflexion und Unterstützung von Führungsaufgaben
- Neuorientierung
- Stellenwechsel
- Zusammenarbeit im Team
- Begleitung in Prozessen der Umstrukturierung in Bezug auf den individuellen Umgang mit Veränderungen
- Entwicklung geeigneter Kommunikations- und Kooperationsformen
- Verstehen und Bearbeiten von ungelösten Konflikten
- Klärung und Unterstützung in beruflichen Krisen ⁱ
- und vieles mehr …
Das Konzept für Supervision und Coaching der Evangelischen Kirche im Rheinland beschreibt die jeweils aktuellen Rahmenbedingungen, Formen und Definitionen von Supervision und Coaching im Rheinland.
Auf der Seite der Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung finden Sie das Konzept, die Rahmen- und Honorarrichtlinien.
Bezuschussung von Supervision bzw. Coaching für Pfarrer*innen und Mitarbeitende im gemeinsamen pastoralen Amt
Die Kosten für Supervision und Coaching von Pfarrerinnen und Pfarrern im aktiven Dienst in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und auf landeskirchlicher Ebene sowie von Mitarbeitenden im gemeinsamen pastoralen Amt werden von der Landeskirche übernommen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Honorarrichtlinien beachtet werden und dass die Supervisorin / der Supervisor zum Netzwerk Supervision und Coaching der EKiR gehört.
Für Teamsupervision von Pfarrerinnen und Pfarrern mit anderen beruflich Mitarbeitenden werden die Kosten anteilig für die Pfarrerinnen und Pfarrer bezuschusst.
Bei Anstellungsmodellen von Pfarrer*innen ist der jeweilige Anstellungsträger die Ansprechpartnerin bzw. der Ansprechpartner für die Refinanzierung.
Die Anträge für eine Bezuschussung oder Kostenübernahme von Supervision sowie Coaching und das Merkblatt zum Antrags- und Abrechnungsverfahren für Pfarrerinnen und Pfarrer finden Sie auf den Seiten der Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung.
Gruppensupervision im Rahmen der FeA (Fortbildung in den ersten Amtsjahren)
Die nach den FeA-Richtlinien verbindliche Gruppensupervision wird vierteljährlich in drei Regionen der Evangelischen Kirche im Rheinland angeboten: Region Düsseldorf, Region Köln und Region Koblenz. Jede Pfarrerin und jeder Pfarrer im Probedienst wird zu Beginn des Dienstes einer Supervisionsgruppe zugeordnet und nimmt während ihres /seines Probedienstes an acht Sitzungen teil. Die Koordination erfolgt durch das Landeskirchenamt. Diese Supervision ist für Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienst kostenfrei.
Die FeA-Richtlinie finden Sie auf kirchenrecht-ekir.de.
Supervision für beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende
Die Supervision für beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende soll von kirchlich anerkannten Supervisorinnen und Supervisoren des Netzwerkes Supervision und Coaching der EKiR durchgeführt werden. Zur Klärung der anfallenden Kosten sind die Träger/Anstellungsträger die Ansprechpartner*innen.
Die von der Kirchenleitung empfohlenen Supervisorinnen und Supervisoren im Netzwerk Supervision und Coaching der EKiR finden Sie ebenfalls auf den Seiten der Hauptstelle.
Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung
Grundsätzlich ist die Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung für alle persönlichen und beruflichen Fragen ehrenamtlicher und beruflicher Mitarbeiter*innen sowie Pfarrer*innen ansprechbar unter Tel. 0211 3610 300 oder per E-Mail unter beratung.hauptstelle@ekir.de
Hier finden Sie weitere Informationen über die Hauptstelle.
Für Fragen zum Thema Supervision und Coaching steht Ihnen die Fachstelle Supervision und Coaching in der Hauptstelle zur Verfügung.