Am 1. Oktober hat die gründliche Sichtung von Personalakten im Evangelischen Verwaltungsverband in Bonn und den beiden Kirchenkreisen Bad Godesberg-Voreifel und Bonn zur weiteren Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt begonnen.

Dabei untersuchen externe Fachleute, vier Kriminalbeamte im Ruhestand und eine ehemalige Richterin, alle vorhandenen aktuellen und alten Personalakten nach Hinweisen auf sexualisierte Gewalt durch kirchliche Mitarbeitende in den vergangenen Jahrzehnten. Dazu werden auch die Archive der Kirchengemeinden durchgesehen.
„Akten, die Hinweise auf ein Fehlverhalten ergeben, werden über das Landeskirchenamt in Düsseldorf an unabhängigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten übergeben, die nicht nur eine strafrechtliche Einordnung vornehmen, sondern auch das Handeln der damaligen kirchlichen Institutionen bewerten sollen“, betonen Superintendentin Claudia Müller-Bück und Superintendent Dietmar Pistorius. „Durch die sehr umfassende Recherche gehen wir davon aus, dass dieser Prozess mehrere Monate dauern wird.“
Die ForumStudie zu Missbrauchsfällen in der Kirche habe verdeutlicht, „dass in der Vergangenheit Hinweisen auf sexualisierte Gewalt in der Evangelischen Kirche oft nicht ausreichend nachgegangen wurde, Betroffene in ihrem Leid nicht gesehen wurden und Täter geschützt wurden.“
Die weitreichende Aktensichtung soll nun dazu beitragen, mögliche Verfehlungen im Bereich der beiden Kirchenkreise zu erkennen, aufzuarbeiten und zu verstehen, wie Verantwortliche jetzt und in Zukunft angemessen mit Verdachtsfällen umgehen müssen.
Betroffene auch alter Fälle sind wieder aufgerufen, sich zu melden
„Wir haben in den letzten beiden Jahren immer wieder dazu aufgerufen, Fälle aus der Vergangenheit zu melden, bei uns, der landeskirchlichen oder einer unabhängigen Meldestelle“, so die leitenden Geistlichen. Das gilt jetzt auch wieder. „Helfen Sie uns, möglicherweise auch nach vielen Jahren aufzudecken, wo Menschen durch kirchliche Mitarbeitende Leid erfahren haben. Wir wollen alles tun, um Fehlverhalten als solches klar zu erkennen, wo angezeigt, auch strafrechtliche Untersuchungen in die Wege zu leiten und für die Zukunft weiter zu lernen, erklären Claudia Müller-Bück und Dietmar Pistorius.
Vertrauenspersonen
Ansprechpartner/innen und Vertrauenspersonen für den Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, auch mit vertraulicher Beratung, siehe hier:
https://bgv.ekir.de/hilfe-seelsorge/sexualisierte-gewalt
https://bonn-evangelisch.de/inhalt/sexualisierte-gewalt
und siehe auch hier: Zentrale und abhängige Anlaufstelle „help“
(05.11.2025 / ger)