Bauberatung: Orgelberatung

Die Orgel ist seit Jahrhunderten fester Bestandteil der christlichen Kirchen beider Konfessionen. Für den liturgischen Ablauf des evangelischen Gottesdienstes und in der Wahrnehmung vielfältiger Aufgaben auch außerhalb des Gottesdienstes ist und bleibt sie unverzichtbar.

Orgelberatung unterstützt Gemeinden

Die Kirchengemeinden sind als Eigentümer für die Pflege und Instandhaltung von Orgeln verantwortlich. Dazu gehört insbesondere die regelmäßige Wartung und Stimmung (Haupt- und Teilstimmung) durch eine qualifizierte Orgelbauwerkstatt. Die landeskirchliche Orgelberatung will die Gemeinden bei der Durchführung dieser Aufgabe durch kompetente Beratung unterstützen. Die Orgelberatung wird von Personen wahrgenommen, die sich in der Regel als hauptberufliche Kirchenmusiker durch Fortbildungsmaßnahmen und Praktika über das Kirchenmusikstudium hinaus Kenntnisse im Orgelbau erworben haben.

Wie unterstützt die Orgelberatung?

Die Orgelsachverständigen (OSV) stehen Presbyterinnen und Presbytern, Pfarrerinnen und Pfarrern, Organistinnen und Organisten, Orgelbauerinnen und Orgelbauern sowie Architektinnen und Architekten zur Beratung in allen Orgelangelegenheiten zur Verfügung. Sie sind vom Landeskirchenamt (LKA) zur Wahrnehmung ihrer Tätigkeit für einen oder mehrere Kirchenkreise berufen worden. Die landeskirchliche Orgelberatung ist für die Gemeinden in einem bestimmten Umfang kostenlos. Sie kann bei allen Orgelanlegenheiten in Anspruch genommen werden, so zum Beispiel:

  • bei größeren Reparaturen
  • bei Renovierungen
  • bei Umbauten
  • beim Wechsel des Standortes
  • bei Restaurierungen
  • bei Orgelneubauten

Der/die OSV prüft die betreffende Orgel und erstellt dem Presbyterium einen schriftlichen Bericht. Dabei werden unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten geeignete Vorschläge zur Erhaltung bzw. Verbesserung des Instrumentes gemacht.

Orgelkauf muss genehmigt werden

Bei Anschaffung von Orgeln oder bei Umbauten und Veränderungen an einer Bestandsorgel ist vor Auftragserteilung zunächst gemäß §56 Wirtschafts- und Verwaltungsverordnung (WIVO) die Beratung des Landeskirchenamtes in Anspruch zu nehmen. Eine Genehmigung des Landeskirchenamtes ist erforderlich zum Abschluss von Verträgen über die Anschaffung von Orgeln, sowie für Umbauten, Erweiterungen und Restaurierungen von Orgeln (§56 WIFO). Zum Abschluss von Orgelbauverträgen wird der „Werkvertrag in Orgelangelegenheiten“ nach landeskirchlichem Muster empfohlen. Bei Reparaturen, Stimmungen und Reinigungen die nicht genehmigungspflichtig sind, kann die zuständige Kreiskantorin bzw. der zuständige Kreiskantor zu Rate gezogen werden. Vor geplanten baulichen Veränderungen am bzw. im Kirchengebäude, bei Reparaturen, Putz- oder Malerarbeiten, Heizungsumbauten und dergleichen ist neben der landeskirchlichen Bauberatung auch die Orgelberatung zu informieren, damit die sachgemäße Sicherung der Orgel, ggfs. deren Abbau und Einlagerung veranlasst werden kann.

Abnahmeprüfung bei genehmigungspflichten Maßnahmen

Genehmigungspflichtige Maßnahmen an einer Orgel sowie Orgelneubauten und Restaurierungen bedürfen nach deren Beendigung einer landeskirchlichen Abnahmeprüfung, die vom Vorsitzenden des Presbyteriums beim LKA zu beantragen ist. Nach erfolgter Abnahmeprüfung wird dem Presbyterium als dem Auftraggeber eine Empfehlung über die Abnahmefähigkeit der durchgeführten Arbeiten ausgesprochen. Für eine durchgeführte Abnahmeprüfung erhebt das LKA bei der Kirchengemeinde eine Gebühr. Ihre Höhe richtet sich nach der im „Kirchlichen Amtsblatt“ veröffentlichten Gebührenordnung. Nach Beendigung der Arbeiten an einer Orgel sollte umgehend ein Pflege- und Wartungsvertrag mit einer Orgelbaufirma abgeschlossen werden. Der entsprechende Vordruck wie auch der „Lieferungsvertrag in Orgelbauangelegenheiten“ kann bei der Orgelberatung im LKA angefordert und im Internet abgerufen werden.

Orgelberatungen und Abnahmeprüfungen sind durch das Presbyterium beim Landeskirchenamt schriftlich auf dem Dienstweg zu beantragen. Der Antrag ist zu richten an:

Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt
Dezernat 5.2 Bauen und Liegenschaften
Orgel- und Glockenberatung
Sabine van der Linden
Hans-Böckler-Straße 7
40476 Düsseldorf

Zuständige Dezernentin:
Leitende Landeskirchenbaudirektorin Gudrun Gotthardt
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt
Hans-Böckler-Straße 7
40476 Düsseldorf
Telefon 0211 4562-658
Fax 0211 4562-563

Kontaktadresse:

Postfach 30 03 39
40403 Düsseldorf
Telefon 0211 4562-511
Fax 0211 4562-563
E-Mail: Sabine.van_der_Linden@ekir.de

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