Orgel- und Glockenberatung

Natur-, Kunst und Baudenkmäler sowie wertvolle historische Gegenstände im kirchlichen Eigentum sollen geschützt und gepflegt werden. Eine besondere Rolle bei der Ausstattung von Kirchen spielen Orgeln und Glocken. Aus diesem Grund bietet die landeskirchliche Orgel- und Glockenberatung den Gemeinden Unterstützung und Hilfe bei allen Fragen in diesem Zusammenhang an. Der oder die Sachverständige prüft die betreffende Orgel oder Glocken und erstellt dem Presbyterium einen schriftlichen Bericht. Dabei werden unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten geeignete Vorschläge zur Erhaltung beziehungsweise Verbesserung gemacht.

Dabei ist zu beachten, dass die Orgel- und Glockenberatung die Bauberatung ergänzt, aber nicht ersetzt. Wird zum Beispiel eine Orgel so weit umgebaut, dass das äußere Erscheinungsbild verändert wird, muss die Bauberatung eingebunden werden. Ein solcher Umbau verändert das Erscheinungsbild im Kirchenraum unter Umständen sehr stark.

Weitere Informationen finden Sie im Intranet-Portal der Evangelischen Kirche im Rheinland: Wertvolle Gegenstände im Kirchenraum .

Hinweis: Das Infomaterial ist zum Teil nur über das Portal der Evangelischen Kirche im Rheinland zugänglich. Falls Sie ehren- oder
hauptamtlich in der Evangelischen Kirche im Rheinland tätig sind und noch keinen Zugang zum Portal besitzen, registrieren Sie sich
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Orgelberatung

Die Kirchengemeinden sind als Eigentümer für die Pflege und Instandhaltung von Orgeln verantwortlich. Die landeskirchliche Orgelberatung will die Gemeinden dabei unterstützen.

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Glockenberatung

Läutende Glocken müssen regelmäßig durch Fachfirmen gewartet werden. Die landeskirchlichen Glockensachverständigen beraten die Gemeinden bei Fragen rund um das Thema Glocken.

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