für den 27.06.2022
Dein Volk spricht: »Der HERR handelt nicht recht«, während doch sie nicht recht handeln.
Hesekiel 33,17
Foto: Franchy-Kruppa
Zugleich wurde der §217 StGB, der die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid unter Strafe stellte, für nichtig erklärt.
Weiterhin stellten die Richterinnen und Richter des BverfG dem Gesetzgeber die Aufgabe, auf der Grundlage einer breiten gesellschaftlichen Diskussion, konkrete Kriterien und gesetzliche Rahmenbedingungen für die Suizidassistenz auszuarbeiten.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass die kontroversen Diskussionen um die rechtliche und ethische Zulässigkeit des assistierten Suizids auch während des Gesetzgebungsprozesses weiter andauern werden.
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Medizin und Theologie im Gespräch“, die in diesem Jahr im digitalen Format stattfindet, werden ReferenntInnen in Kurzvorträgen aus ethischer, psychiatrischer und theologischer Perspektive zum assistierten Suizid Stellung beziehen. Die anschließende Diskussion wird auch der Frage nachgehen, wie MitarbeiterInnen im klinischen und caritativen Bereich mit Wünschen nach assistiertem Suizid umgehen sollten.
Die Referentinnen:
Frau Prof.in Alexandra Philipsen (Direktorin der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsklinik Bonn)
Frau Prof.in Annette Dufner (Lehrstuhl für Medizinethik am Institut für Wissenschaft und Ethik der Universität Bonn)
Der Referent:
Herr Pfarrer Ulrich Lilie (Präsident der Diakonie Deutschlands)
Moderation: Prof. Lukas Radbruch
Anmeldungen zur Veranstaltung richten Sie bitte an folgende Mail-Adresse: frank.peusquens@ukbonn.de
Die TeilnehmerInnen erhalten dann den Zoom-Einwahllink per Mail zugeschickt.
Die Veranstaltungsreihe „Medizin und Theologie im Gespräch“ ist eine Kooperationsveranstaltung des Klinischen Ethikkomitees der Universitätsklinik Bonn, der Stiftung Krankenhausseelsorge und des evangelischen Forums Bonn.
27.09.2021