für den 03.03.2021
Gott der HERR sprach: Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei.
1.Mose 2,18
für den 03.03.2021
Gott der HERR sprach: Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei.
1.Mose 2,18
Bei Taufen von hörenden Familien in einer evangelischen Kirche bezahlt die Kirche das Dolmetschen für Gehörlose.
Bei der Hochzeit in einer evangelischen Kirche bezahlt die Kirche das Dolmetschen für Gehörlose.
Beim Konfirmationsgottesdienst bezahlt die Kirche das Dolmetschen im Gottesdienst und beim Elternabend.
Bei der kirchlichen Beerdigungen bezahlt die Kirche das Dolmetschen im evangelischen Trauergottesdienst der hörenden Gemeinde.
Wer kann einen Antrag stellen?
Jeder Gehörlose, der an einer evangelischen Amtshandlung teilnehmen möchte.
Wo bekomme ich einen Antrag?
Bei Ihrer zuständige Gehörlosenseelsorgerin/Gehörlosenseelsorger
Oder im Internet unter www.ekir.de/gl (Antrag siehe unten "Antrag")
Wenn Sie selbst einen Dolmetscher kennen und diesen haben möchten, tragen Sie den Namen in das Formular ein. Wenn Sie Hilfe bei der Suche nach einem Dolmetscher brauchen, kreuzen Sie das an..
Wohin muss ich den Antrag schicken?
Schicken Sie den Antrag ausgefüllt an Ihre/n GehörlosenseelsorgerIn. Dies/e beauftragt den Dolmetscher oder eine Dolmetscherin. Die Gehörlo-senseelsorge bekommt auch die Rechnung und leitet sie weiter.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Möglichst früh, damit genug Zeit ist, um einen Dolmetscher oder eine Dol-metscherin zu finden.
Muss ich irgendetwas selbst bezahlen?
Nein. Die Kosten werden vollständig von der Evangelischen Kirche in Deutschland übernommen.
Kann ich selbst einen Dolmetscher bestellen und die Rechnung nachträglich an die Gehörlosenseelsorger schicken?
Nein, das geht nicht. Sie müssen immer vorher bei der Gehörlosenseelsor-ge Bescheid sagen.
Kann ich einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin für das Gemeindefest meiner Gemeinde bestellen?
Nein. Dieses Angebot ist nur für Taufen, Konfirmationen, Trauungen und Beerdigungen.
Kann ich einen Dolmetscher für meine hörende Familie bestellen, damit sie am Gehörlosengottesdienst teilnehmen können?
Nein, diese Kosten werden nicht übernommen.
19.10.2011