Evangelische Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung
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mehrNeue rechtliche Stellung der nichtehelichen Väter
Dr. Claudio Nedden-Boeger, Richter für Familienrecht am Bundesgerichtshof Karlsruhe, referierte vor einem großen Publikum über das „Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern“ und über das „Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters“. Beide Gesetze wurden im April dieses Jahres verabschiedet, und besonders die Reform der elterlichen Sorge hat für nicht unerhebliche Unruhe bei Betroffenen und damit auch bei Beraterinnen und Beratern gesorgt. Einerseits ist es nur gerecht, dass Väter, genau wie Mütter, Sorgerecht und Sorgepflicht für ihre Kinder wahrnehmen, andererseits wird befürchtet, dass hier ein zusätzlicher „Kampfplatz“ für strittige und hochstrittige Paare eröffnet wird.
angeregte Diskussionen im Plenum
Dr. Nedden-Boeger konnte durch seinen sehr lebendigen und auch für Nichtjuristen sehr gut verständlichen Vortrag viele dieser Befürchtungen zerstreuen. Die gemeinsame Sorge berührt im Alltag eben doch nur wenige Punkte. Nur „in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, (ist) ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich“ (§1687 Abs. 1 BGB). Das Elternteil, bei dem sich das Kind für „gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens“ (ebenda). Ein ständiger Austausch, der bei strittigen Paaren in der Regel dann ständiger Streit bedeutet, muss also nicht stattfinden!
M. Klaus, Dr. C. Nedden-Boeger, C. Vetter
Alle Anwesenden waren sich aber auch einig, dass dem Kindeswohl am besten gedient ist, wenn die Kinder einen unbelasteten Zugang zu beiden Elternteilen haben und sie nicht Situationen ausgesetzt sind, in denen sie genötigt werden, sich für ein Elternteil zu entscheiden. Schwangeren-, Erziehungs- und Familienberatungsstellen begleiten diese Prozesse von getrennten Paaren, um im Sinne der Kinder eine konstruktive Kooperation der Eltern zu unterstützen.
04.11.2013
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