
Online-Gottesdienst mit Pfarrer Schuller.

für den 18.01.2021
HERR, du machst alles lebendig und das himmlische Heer betet dich an.
Nehemia 9,6
Beerdigungen, Konfirmationen, Trauungen: Welche Regelungen gelten?
Foto: Alexandra_Koch/Pixabay
1. Gottesdienste fallen einstweilen überall aus
Begründung: Der Staat versucht mit seinen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln (Versammlungs- und Veranstaltungsverbote) die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen und zu entschleunigen. Dabei müssen wir als Kirche ihn unterstützen. In Wahrnehmung unserer Verantwortung sagen wir die Gottesdienste ab.
2. Amtshandlungen
Beerdigungen können nur im engsten Kreis durchgeführt werden; eine Obergrenze wird bei 10 Personen angesetzt. Sie finden nicht in Kirchen oder Kapellen, sondern unter freiem Himmel (am Grab oder an der Kapelle) statt. Trauerzüge sind zu vermeiden.
Für Trauungen gelten entsprechende Regelungen (strikte Personenbegrenzung, ca. 10, Veranstaltungen unter freiem Himmel). Wenn es eben geht, sollte man hier auf zu einer Verschiebung des Termines raten. Auch Traupaare für den Monat Mai sollten schon einmal vorgewarnt werden; grundsätzlich ist nicht absehbar, wie lange die Regelungen nötig sind, auch wenn wir für Mai wieder auf normale Situationen hoffen.
Foto: Jürgen Schmidtlein/Pixabay
Taufen: Normalerweise lassen sich Taufen verschieben und sollten dann auch aufgeschoben werden. Wenn sich eine Taufe aus dringenden Gründen nicht aufschieben lässt, sind ausnahmsweise Haustaufen oder Taufen als separate Veranstaltungen in der Kirche denkbar; auch hier gilt die Obergrenze von 10 Personen.
Konfirmationen: Die EKD empfiehlt, bereits jetzt die bestehenden Konfirmationstermine aufzugeben und möglichst einheitlich auf Termine nach den Sommerferien zu zugehen. Hier ist es wichtig, dass Gemeinden in Kirchenkreisen nicht völlig ohne Absprache mit Nachbargemeinden handeln. Ein einheitliches Vorgehen wäre sinnvoll.
3. Sitzungen
Sitzungen von Presbyterien und Ausschüssen sollten wie alle anderen Gemeinschaftsveranstaltungen (Gruppen , Chöre, AG`s usw.) ausfallen. Wo Sitzungen unumgänglich sind, sollte man Versuche mit Videokonferenzen und Telefonkonferenzen machen.
In Presbyterien gibt es die Möglichkeit von Eilbeschlüssen; derzeit prüft die Kirchenleitung, auch die Möglichkeit des Umlaufbeschlusses für Presbyterien einzurichten. Zur Bildung von Kleinstgruppen, die zeitweise die Beschlusskompetenz von Presbyterium und/oder KSV wahrnehmen, wird noch eine rechtliche Überprüfung durch das LKA erwartet. Krisengruppen für das Alltagsgeschäft sind vielerorts schon im Einsatz.
Hartmut Demski, Superintendent des Kirchenkreises Lennep
Stand: 17.3.2020 / 15.30 Uhr
13.03.2020
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