Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr | Ruhezeit 15 Jahre | 400,00 € |
Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr | Ruhezeit 25 Jahre | 650,00 € |
Rasengrab für Erdbestattungen | Ruhezeit 25 Jahre | 880,00 € |
Rasengrab für Urnenbestattungen | Ruhezeit 25 Jahre | 580,00 € |
Grabstätte in Rasenfläche, einschl. Bestattung von Früh- und Totgeburten sowie von Neugeborenen, die bis zu 10 Tagen gelebt haben |
Ruhezeit 15 Jahre | 190,00 € |
Reihengrabstätten können nur einmal gekauft werden. Nach Ablauf der Ruhezeit von 25 Jahren besteht kein Anspruch mehr.
Gruppe I im hinteren Bereich des Friedhofs |
für 30 Jahre | 1.110,00 € |
Gruppe II im vorderen Bereich des Friedhofs |
für 30 Jahre | 1.410,00 € |
Urnenwahlgräber | für 30 Jahre | 660,00 € |
Wahlgrab in Rasenfläche für Erdbestattung |
für 30 Jahre | 1.800,00 € |
Wahlgrab in Rasenfläche für Urnenbestattung |
für 30 Jahre | 1.050,00 € |
Zusätzlich gibt es noch:
Doppelurnenwahlgrab mit Einfassung
für 30 Jahre 1 .380,00 €
Einzelurnenwahlgrab mit Einfassung
für 30 Jahre 1.050,00 €
Wahlgrabstätten können in beliebiger Anzahl für 30 Jahre gekauft werden. Nach Ablauf der 25-jährigen Ruhezeit können sie abgegeben oder wieder neu belegt werden.
Stele mit Messingschildern
Wahlgrabstätten können in beliebiger Anzahl für 30 Jahre gekauft werden. Nach Ablauf der 25-jährigen Ruhezeit können sie abgegeben oder wieder neu belegt werden.
Mit Ausnahme der Rasengräber müssen alle Reihen- und Wahlgrabstätten von den Nutzungsberechtigten oder einem Beauftragten bepflanzt und gepflegt werden. Einfassungen müssen von einer Fachfirma gesetzt werden. Grabsteine können auf Antrag aufgestellt werden. Grabplatten und Kiesabdeckung sind nicht gestattet.
Bei Rasenwahlgrabstätten sind nur Liegeplatten gestattet.
Bei Rasenreihengräbern können keine Grabsteine aufgestellt werden. Auf diesem Feld steht eine Stele mit Messingschildern, auf denen Name, Geburts- und Sterbedatum des Bestatteten vermerkt sind.
Erdbestattung: 790,00 €
Urnenbestattung: 550,00 €
Die Rasengrabstätten werden von den Friedhofsmitarbeitern gemäht und gepflegt.
Friedhofsverwalter Herr Rölke, Stellvertreter Herr Krawczyk - Telefon: 02191/54156
Gemeindeamt Frau Bever - Telefon: 02191/959-5
montags bis freitags 8-12 Uhr;
dienstags und donnerstags 14-16 Uhr
Vorsitzender des Friedhofsausschusses: Günter Urspruch Telefon: 0202/600454
23.04.2015
Siehe: Der die Berge gemacht und den Wind geschaffen hat, der dem Menschen sagt, was er im Sinne hat - er heißt »HERR, Gott Zebaoth«. Amos 4,13
Jesus betet:Ich habe deinen Namen den Menschen offenbart, die du mir aus der Welt gegeben hast. Sie waren dein und du hast sie mir gegeben, und sie haben dein Wort bewahrt. Nun wissen sie, dass alles, was du mir gegeben hast, von dir kommt. Johannes 17,6-7