für den 06.07.2022
Der HERR wird dein ewiges Licht und dein Gott wird dein Glanz sein.
Jesaja 60,19
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Der HERR wird dein ewiges Licht und dein Gott wird dein Glanz sein.
Jesaja 60,19
In den evangelischen Gemeinden Solingens finden an jedem Sonntagmorgen zahlreiche Gottesdienste statt. Welcher Gottesdienst wann in welcher Kirche beginnt, finden Sie in dieser Übersicht:
mehrPfingstwerkstatt vom 3. bis zum 5. Juni 2022 in Solingen. Für die Kirche von morgen. Mit Menschen aus dem ganzen Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland.
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mehrKonkrete Beratung, praktische Hilfe und menschliche Zuwendung - mit diesem Angebot setzt sich das Diakonische Werk des Kirchenkreises für die Menschen der Stadt Solingen ein.
mehr "Rechtzeitig vorsorgen!", rät Schuldnerberaterin Evamarie Meier-Frings und bietet mit ihren Kolleginnen am 12. Dezember telefonische Beratung an (Foto: Förster).
Ab dem 1. Januar 2012 sind nämlich auch Sozialleistungen für den laufenden Lebensunterhalt, die auf ein Girokonto überwiesen werden, anders als bislang nicht mehr automatisch 14 Tage lang vor der Pfändung geschützt. Sollte ein gepfändetes Konto nicht bis zum Jahresende in ein so genanntes „Pfändungsschutzkonto“ oder kurz „P-Konto“ umgewandelt worden sein, werden zukünftig auch Sozialleistung wie ALG I, ALG II, Grundsicherung, gesetzliche Renten oder Kindergeld nicht mehr an den Kunden ausgezahlt, sondern direkt an den Pfändungsgläubiger überwiesen. Der Kontoinhaber stünde in diesem Fall ohne jeden Cent zum Lebensunterhalt da. Darauf macht vor dem Jahresende noch einmal die Schuldnerberatung des Diakonischen Werks beim Evangelischen Kirchenkreis Solingen aufmerksam.
„Wird dagegen rechtzeitig vorgesorgt und die entsprechende Umwandlung bei der Bank beantragt, ist ein Sockelbetrag von 1.028,89 € automatisch vor der Pfändung geschützt“, erläutert Evamarie Meier-Frings, Schuldnerberaterin bei der Diakonie. Sie rät darum dringend, sich bis spätestens 27. Dezember 2011 mit seinem Geldinstitut in Verbindung zu setzen.
Besteht eine Unterhaltspflicht für weitere Personen wie Kinder oder Ehepartner oder sind die Sozialleistungen nicht für eine Einzelperson, sondern für eine Bedarfsgemeinschaft gedacht, kann der Sockelbetrag erhöht werden. Hierzu ist eine Bescheinigung erforderlich, die unter anderem von der Schuldnerberatung des Diakonischen Werks ausgestellt werden kann. „Obwohl die Zeit drängt, wissen leider immer noch nicht alle Betroffenen über die Neuregelung Bescheid“, bedauert Frings.
Die Schuldnerberatung der Diakonie bietet darum am Montag, den 12. Dezember 2011, eine spezielle Telefonaktion an. Von 10 bis 16 Uhr ist unter der Telefonnummer 0212/28760 eine Hotline geschaltet, unter der Informationen zum P-Konto eingeholt und im Bedarfsfall Termine für das Ausstellen der Bescheinigung zur Erhöhung des Sockelbetrags vereinbart werden können.