für den 24.05.2022
HERR, zürne nicht so sehr und gedenke nicht ewig der Sünde! Sieh doch an, dass wir alle dein Volk sind!
Jesaja 64,8
für den 24.05.2022
HERR, zürne nicht so sehr und gedenke nicht ewig der Sünde! Sieh doch an, dass wir alle dein Volk sind!
Jesaja 64,8
In den evangelischen Gemeinden Solingens finden an jedem Sonntagmorgen zahlreiche Gottesdienste statt. Welcher Gottesdienst wann in welcher Kirche beginnt, finden Sie in dieser Übersicht:
mehrPfingstwerkstatt vom 3. bis zum 5. Juni 2022 in Solingen. Für die Kirche von morgen. Mit Menschen aus dem ganzen Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland.
mehrSie möchten regelmäßig mit Informationen und Meinungen aus der Evangelischen Kirche in Solingen versorgt werden? Hier können Sie unseren 14-tägigen Newsletter abonnieren.
mehrMöchten Sie wissen, zu welcher Gemeinde Sie gehören? Wer als Pfarrerin oder Pfarrer für Sie zuständig ist? Dann schicken Sie uns doch einfach eine Nachricht.
mehrKonkrete Beratung, praktische Hilfe und menschliche Zuwendung - mit diesem Angebot setzt sich das Diakonische Werk des Kirchenkreises für die Menschen der Stadt Solingen ein.
mehrVoraussetzung für einen Kircheneintritt ist die Taufe, einerlei ob evangelisch, katholisch oder bei einer anderen anerkannten christlichen Konfession. Die ist und bleibt gültig, auch nach einem Austritt. Wichtig ist auch, keiner anderen Konfession mehr anzugehören. D. h. bei einem Übertritt z. B. von der katholischen zur evangelischen Kirche muss zuerst der Austritt beim Amtsgericht erfolgen. Erst dann kann man in die evangelische Kirche eintreten.
Wer noch nicht getauft ist, muss durch die Taufe in die Evangelische Kirche eintreten. Diese erfolgt in der Regel in einer der Solinger Kirchengemeinden. Für Fragen und Kontaktvermittlung steht Pfarrerin Hammerstaedt-Löhr gern zur Verfügung.
Wenn Sie beabsichtigen, in die Evangelische Kirche einzutreten, dann bringen Sie, wenn möglich, Ihre Taufurkunde und Ihre Bescheinigung über den früheren Austritt mit. Falls diese Unterlagen nicht mehr vorhanden sind, können Sie auch als Ersatz an der Eintrittsstelle eine Erklärung unterschreiben, dass Sie christlich getauft sind und keiner anderen Kirche angehören.
Zu einem Kircheneintritt gehört ein Gespräch mit seelsorglichem Charakter, die Erledigung einiger Formalia und der Vollzug des eigentlichen Eintritts. Deshalb sollten Sie etwas Zeit mitbringen. Sie werden keiner Glaubensprüfung unterzogen oder auf Ihre Bibelfestigkeit hin geprüft, aber wir sind interessiert an Ihnen als Person mit einer Lebensgeschichte, die unter anderem zu Ihrem früheren Austritt und jetzigen Wiedereintritt geführt hat. „Dabei können auch schmerzhafte und missglückte Erfahrungen mit der Kirche zur Sprache kommen“, weiß Pfarrerin Hammerstaedt-Löhr. Sie haben auch die Möglichkeit, alle Fragen sowie positive und negative Kritik rund um Kirche, die Sie bewegen, bei dieser Gelegenheit zu äußern.
Nach dem Gespräch und der Erledigung der Formalia wird der Eintritt direkt vor Ort vollzogen. Wenn Sie Kontakt zu Ihrem Gemeindepfarrer und Ihrer Gemeinde wünschen oder eine Begrüßung im Gottesdienst Ihrer Gemeinde, können wir auch diesen Kontakt herstellen.
Im Prinzip gelten für Kinder die gleichen Voraussetzungen wie für Erwachsene. Bis zum 14. Lebensjahr liegt ein Konfessionswechsel in der Entscheidung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, kann aber ab dem 10. Lebensjahr nicht gegen den Willen des Kindes vorgenommen werden.
Ein Kircheneintritt kostet nichts. Für den evtl. notwendigen Austritt beim Amtsgericht wird jedoch dort eine Verwaltungsgebühr erhoben. Wichtig zu wissen ist aber, dass man durch einen Kircheneintritt, sofern man steuerpflichtig ist, auch kirchensteuerpflichtig wird. Die Kirchensteuer beträgt 9% der Lohn- bzw. Einkommenssteuer. Die gezahlte Kirchensteuer wirkt im Rahmen der Sonderausgaben einkommenssteuermindernd.
Sehr viel: Sie gehören zur Gemeinschaft der Kirche, denn die ist
- ein Ort des Glaubens, wo Menschen gemeinsam reden, hörwen und fragen, weil Religion nicht nur Privatsache ist.
- ein Ort der Liebe, wo Menschen sich gemeinsam vor Ort für den Nächsten engagieren und für Frieden und Gerechtigkeit in der Welt einsetzen.
- ein Ort der Hoffnung, wo Menschen gemeinsam Perspektiven haben, die über unser Leben und unsere Welt hinausgehen, und sich dafür einsetzen.
Kircheneintrittsstelle des Evangelischen Kirchenkreises Solingen
Evangelische Stadtkirche Solingen (Eingang Fronhof)
Kirchplatz 14
42651 Solingen
Tel. 01 51 / 53 19 48 96
Mail: kircheneintritt@evangelische-kirche-solingen.de
Öffnungszeiten
Dienstags 16.00-18.00 Uhr
Mittwochs 10.00-12.00 Uhr
Donnerstags 15.00-17.00 Uhr
Zu den Öffnungszeiten können Sie telefonisch auch andere Termine vereinbaren oder Sie hinterlassen einen Rückrufwunsch auf dem Anrufbeantworter. Die Kircheneintrittsstelle ist auch jederzeit erreichbar per Mail.
Aktuelle Änderungen der Öffnungszeiten z.B. wegen Urlaub oder anderer Abwesenheit finden Sie hier.
21.04.2016