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mehrBundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Masern-Impfpflicht ab
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen Eilantrag abgelehnt, die Masern-Impfpflicht für Kinder in Kitas und Kindergärten vorläufig außer Kraft zu setzen (1 BVR 469/20, 1 BVR 470/20). Damit scheiterten mehrere Eltern, die ihre einjährigen Kinder auch ohne Impfung in einer Kita beziehungsweise von einer Tagesmutter betreuen lassen wollen. Bei den Kindern bestehe weder eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernschutzimpfung noch verfügten sie über eine entsprechende Immunität.
Eine "summarische Prüfung" und notwenige Folgenabwägung der Anträge habe ergeben, dass der Elternwille hinter das "Interesse an der Abwehr infektionsbedingter Risiken für Leib oder Leben einer Vielzahl von Personen zurücktreten" müsse, heißt es in dem Beschluss der ersten Kammer des Ersten Senats des Verfassungsgerichts.
Demnach schütze eine Masernimpfung nicht nur die Betroffenen, sondern habe auch das Ziel, eine Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung zu verhindern. Somit könnten insbesondere auch jene Personen geschützt werden, die aus medizinischen Gründen nicht selbst geimpft werden können. Bei einem Erfolg der Anträge wären "grundrechtlich geschützte Interessen einer großen Anzahl Dritter von hohem Gewicht betroffen", teilte das Gericht mit. Die grundsätzliche Impfpflicht diene dem besseren Schutz vor Maserninfektionen. Ziel des Gesetzes sei der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit, zu dem der Staat prinzipiell angehalten sei.
Die Nachteile, die mit einer späteren Verfassungswidrigkeit des Gesetzes in Hauptverfahren verbunden wären, würden nicht die Nachteile überwiegen, die im Fall der vorläufigen Verhinderung eines sich später als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten, hieß es weiter.
Seit dem 1. März gilt in Kitas, Schulen, Flüchtlingsunterkünften und im Gesundheitswesen eine Masern-Impfpflicht. Wer ihr nicht nachkommt, muss mit bis zu 2.500 Euro Bußgeld rechnen. Das gilt auch für Kindertagesstätten, die nicht geimpfte Kinder zulassen.
Nach Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) waren zuletzt rund 93 Prozent der Schulanfängerinnen und -anfänger in Deutschland ausreichend gegen Masern geimpft. In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Ausbrüchen der hochansteckenden Krankheit die als Spätfolge schwere Hirnschäden auslösen kann.
Andrew Schäfer / 19.05.2020
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