Zum Konflikt um das Duisburger WERA Forum und seinen Leiter
mehrHier finden Sie Hinweise auf interessante Vorträge, Ausstellungen, Seminare u.v.a.m. zum Thema Sekten und Weltanschauungen in unserer Region.
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Katharina Nocun / Pia Lamberty
Fake Facts
Wie Verschwörungstheorien unser Denken bestimmen
Quadriga Verlag
Köln 2020
gebundene Ausgabe 19,90€
mehrDie Magie des Niesens – in Pest- und anderen Zeiten. Hinter dem Phänomen des Niesens verbergen sich nicht nur Fragen der höflichen Etikette, sondern vor allem auch volksmagische und andere dämonistische oder sonstwie eng mit dem jeweiligen Weltbild verbundene Vorstellungen.
mehrZeugen Jehovas in Belgien wegen Beleidigung und Diskriminierung verklagt
Der 51-jährige Mann kritisiert damit die allgemeine Praxis der ZJ, Mitglieder, die sich nicht regelkonform verhalten oder die zum Beispiel Glaubenszweifel äußern, mit dem so genannten „Gemeinschaftsentzug“ zu bestrafen und auszuschließen. In den offiziellen Schriften der ZJ heißt es dazu: „ Diejenigen, die sich eines guten Verhältnisses zu Jehova erfreuen möchten, halten sich von Personen fern, denen die Gemeinschaft entzogen wurde oder die die Gemeinschaft verlassen haben.“ (Gebet acht auf euch selbst und auf die ganze Herde – Lehrbuch für die Königreichsdienststunde, 1991, Seite 103)
Der Kläger erklärt: „Wenn jemand ausgeschlossen wird, ist es für die Familienmitglieder der betreffenden Person in jeder Weise verboten, Kontakt zu haben. Ex-Mitglieder werden auf der Grundlage von Religion diskriminiert und öffentlich an den Pranger gestellt. Dadurch werden Freunde und Familien auseinander gerissen.“ Diese rigide Praxis wird von ausgeschlossenen Ex-Mitgliedern auch in unserer Düsseldorfer Beratungsstelle bestätigt. ZJ dürfen einen Ausgeschlossenen nicht berühren oder ihm die Hand geben. Diese Isolation von nahezu allen wichtigen Bezugspersonen kann beim Ausgeschlossenen zu erheblichen psychischen Problemen führen.
Der Kläger war selbst über 30 Jahre Mitglied der ZJ und sogar „Ältester“ seiner lokalen Gemeinschaft. Er berichtet, wegen eines Pädophilie-Verdachtsfalles innerhalb der ZJ-Gemeinde, den er der Polizei melden wollte, und wegen kritischer Fragen zur Glaubenslehre der ZJ, vor das gemeinschaftsinterne so genannte „Rechtskommitee“ zitiert und von diesem ausgeschlossen worden zu sein. Anlässe für den „Gemeinschaftsentzug“ können scheinbar nichtige Vorfälle sein wie zum Beispiel das Abspielen von Musik auf einer Geburtstagsparty und damit eine aktive Teilnahme an einer ZJ grundsätzlich untersagten „weltlichen“ Feier, aber auch Verstöße gegen die rigide Sexualmoral der ZJ wie vorehelicher Sex u.a.m. „Der Gemeinschaftsentzug tritt mit der Bekanntmachung an die Versammlung in Kraft. Das Zweigbüro sollte … über den Namen der Person, den biblischen Grund für den Gemeinschaftsentzug und das Datum der Maßnahme unterrichtet werden.“ (Gebet acht auf euch selbst und auf die ganze Herde – Lehrbuch für die Königreichsdienststunde, 1991, Seite 122)
Offiziell erklärten die ZJ in Belgien zu der nun anhängigen Klage gegen sie: „Unsere Mitglieder entscheiden das selbst. Wir machen ihnen keine Vorschriften.“ Vor diesem Hintergrund erscheint es zumindest sehr ungewöhnlich, dass diese Entscheidungsfreiheit der ZJ nahezu ausnahmslos zu identischen Entscheidungen führt! Wer aber davon abweicht, läuft Gefahr ausgeschlossen zu werden.
Auch wenn diese Klage vor den belgischen Gerichten am Ende keinen Erfolg haben sollte, es ist wichtig, auf diesem Wege über die rigide, wie ich meine menschenverachtende Praxis des „Gemeinschaftsentzuges“ bei den ZJ die Öffentlichkeit informiert zu haben. Auch bei uns leiden Menschen unter dieser Praxis!
Andrew Schäfer / https://de-de.facebook.com/infosekta/posts/1649527838612525 vom 01.04.2015
08.03.2015
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