Zum Konflikt um das Duisburger WERA Forum und seinen Leiter
mehrHier finden Sie Hinweise auf interessante Vorträge, Ausstellungen, Seminare u.v.a.m. zum Thema Sekten und Weltanschauungen in unserer Region.
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Katharina Nocun / Pia Lamberty
Fake Facts
Wie Verschwörungstheorien unser Denken bestimmen
Quadriga Verlag
Köln 2020
gebundene Ausgabe 19,90€
mehrDie Magie des Niesens – in Pest- und anderen Zeiten. Hinter dem Phänomen des Niesens verbergen sich nicht nur Fragen der höflichen Etikette, sondern vor allem auch volksmagische und andere dämonistische oder sonstwie eng mit dem jeweiligen Weltbild verbundene Vorstellungen.
mehrZeugen Jehovas - Körperschaftsstatus in drei Bundesländern abgelehnt
Im Jahr 2005 hat nach einem 15 Jahre währenden Rechtsstreit das Oberlandesgericht Berlin das Land Berlin verpflichtet, den Zeugen Jehovas den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes (K.d.ö.R.) zu verleihen. In der Folge hatten in stark formalisierten Verfahren ohne weitere vertiefte Prüfung 11 weitere Bundesländer der Organsation der Zeugen Jehovas die gleichen Rechte zuerkannt.
Nach Baden-Württemberg haben nun auch Rheinland-Pfalz und zuletzt noch die Bremer Bürgerschaft den Antrag der Zeugen Jehovas auf Zuerkennung der Körperschaftsrechte abgelehnt. In Nordrhein-Westfalen steht die Entscheidung noch aus. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wurden inzwischen von den Zeugen Jehovas auf Zuerkennung der Körperschaftsrechte vor den jeweiligen Verwaltungsgerichten verklagt.
Die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechtes hat für die Zeugen Jehovas z.B. den Vorteil, rechtlich mit den großen christlichen Kirchen gleich gestellt zu werden, weniger Steuern und Verwaltungsgebühren zahlen zu müssen, selbst eine Kirchensteuer erheben zu können, für den eigenen Binnenbereich Gesetze erlassen oder in Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vertreten sein zu können.
Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat die Ablehung mit Zweifeln an der Rechtstreue der Wachtturm-Organisation begründet. Die Zeugen Jehovas stehen dem Staat kritisch bis ablehnend gegenüber und sollen z.B. möglichst nicht an Wahlen teilnehmen. Es gibt zahlreiche Berichte darüber, dass selbst Familienmitglieder mit ausgetretenen Mitgliedern den Kontakt abbrechen sollen ("Gemeinschaftsentzug" genannt), was nach einem Gutachten des Justizministeriums "das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens und der Ehe" sowie das Grundrecht auf Religionsfreiheit beeinträchtige. Darüberhinaus können von den Zeugen Jehovas abgelehnte Bluttransfusionen "Leib und Leben minderjähriger Kinder und Jugendlicher" gefährden.
Der lange Rechtsstreit und die Frage der Zuerkennung der Körperschaftsrechte für die Zeugen Jehovas geht in eine neue Runde und wird Gerichte und Gesellschaft wohl noch einige Jahre beschäftigen.
Andrew Schäfer / 25.05.2011
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