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mehrSorgerechtsentzug von Kindern der "Zwölf Stämme" war zulässig!
Straßburg - Der teilweise Entzug des Sorgerechts für Kinder der religiösen Sondergemeinschaft „Zwölf Stämme“ durch bayerische Behörden war nach aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) zulässig. Die Zwangs-Unterbringung in Heimen oder Pflegefamilien habe nicht gegen die Menschenrechte der Eltern verstoßen. Die Behörden sahen sich zum Eingreifen gezwungen, weil Kinder gezüchtigt worden sein sollen. Die „Zwölf Stämme“ berufen sich dabei auf die Bibel und halten Rutenschläge für eine angemessene Strafe für Kinder bis etwa 14 Jahre.
Vier betroffene Familien hatten geklagt, durch den teilweisen Entzug des Sorgerechts sei ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden. Der EuGH hält dagegen das Risiko einer systematischen und regelmäßigen körperlichen Züchtigung von Kindern für ausreichend gefährlich, die Kinder in Obhut zu nehmen. Die örtlichen Gerichte hätten fair zwischen den Interessen der Eltern und dem Wohl der Kinder abgewogen.
Zunächst hatten sich die Eltern geweigert, ihre Kinder in staatliche Schulen zu schicken, um sie unter anderem nicht dem dortigen Sexualkundeunterricht aussetzten zu müssen, was ihnen ihr christliches Gewissen verbiete. Daraufhin genehmigte ihnen das Münchner Kultusministerium sogar eine eigene Schule.
2013 dann nahm das Jugendamt mit Hilfe der Polizei etwa 40 Kinder aus den beiden bayerischen Gemeinschaften im schwäbischen Gut Klosterzimmern und im fränkischen Wörnitz in Obhut. Zuvor waren heimlich gefilmte Aufnahmen ans Jugendamt geschickt worden, die zeigen sollten, wie Kinder geprügelt wurden. Ehemalige Mitglieder der Gemeinschaft bestätigten die Vorwürfe vor Gericht. Auch dem Landespfarramt für Weltanschauungsfragen gegenüber wurden solche Vorwürfe gegen Mitglieder der Gruppe erhoben. Die Privatschule hatte schon vorher ihre Genehmigung verloren.
Zwei der klagenden Familien erzielten allerdings einen Teilerfolg. Sie erhielten wegen der Dauer des einstweiligen Verfahrens in Deutschland eine Entschädigung zugesprochen. Die deutsche Regierung hatte schon vorab erklärt, dass hier das Recht auf Achtung des Familienlebens verletzt worden sei. Die Richter urteilten deshalb nicht über diesen Punkt und forderten Deutschland auf, den Familien 9000 beziehungsweise 8000 Euro zu zahlen. Die Urteile des Menschenrechtsgerichts sind noch nicht rechtskräftig.
Die Vorwürfe hatten in Deutschland auch ein strafrechtliches Nachspiel: Die Staatsanwaltschaft klagte Mitglieder der „Zwölf Stämme“ wegen der Gewalttätigkeiten an, es kam zu mehreren Verurteilungen. Eine Erzieherin wurde zu zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Sie durfte ohne entsprechende Eignung als Lehrerin in der Privatschule arbeiten und hatte Prügelstrafen verhängt, wenn Schüler stotterten oder schlecht vorlasen.
Die „Zwölf Stämme“ kritisierten in der Bundesrepublik verfolgt zu werden. Die Gemeinschaft zog deswegen nach Tschechien um. In Deutschland haben Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, körperliche Züchtigung ist unzulässig.
Quelle: Stuttgarter Nachrichten
Andrew Schäfer / 29.03.2018
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